Honorable Legislators,
auf dem Rücken der Kinder wird allenfalls religiöse Ideologie ausgetragen, denn wenn es um die bloße Kenntnis wissenschaftlicher Erklärungsansätze geht, greift die Leistungsüberprüfung nicht, sobald die Eltern sich auf ihre Religionsfreiheit berufen. Religionsfreiheit heißt, dass der Staat sich der Bestimmung einer Staatsreligion enthält und der Einzelne frei ist, auf dem Boden der Verfassung seinen Glauben zu wählen und auszuüben oder sich für ein Leben ohne Glauben entscheidet. Das Verschweigen von Gegenmeinungen ist davon nicht gedeckt: Niemand soll gezwungen werden, irgendetwas als wahr oder falsch darzustellen, es geht schlicht um ein umfassendes Bild, die eine eigene Meinungsbildung ermöglicht.
"Nach dem Stand der Wissenschaft anerkannt" ist der vorherrschende wissenschaftliche Erklärungsansatz, sofern die Wissenschaft sich völlig uneinig ist - was wohl auf dem Niveau schulischer Bildung eher nicht vorkommen dürfte - diese Uneinigkeit. Das ist kein unumstößlicher Wahrheitsanspruch, sondern eine rein objektive Betrachtung. Wenn der Lehrplan also die Entstehung der Erde als Thema vorsieht oder diese Frage sich aus anderen Inhalten ergibt, soll die Theorie nach dem Glauben der Familie - beispielsweise die göttliche Schöpfung vor 6.000 Jahren - nicht alleine stehen, sondern zugleich auch dargestellt werden, dass auf Basis wissenschaftlicher Untersuchungen von einem Erdalter von 4,6 Milliarden Jahren ausgegangen wird. Das ist wichtig für die Schüler, denn schließlich gibt es Knochenfunde von Vorfahren der Native Astorians mit einem Alter von mindestens 24.000 Jahren und die Natives sind doch ein wesentlicher Teil der Heimatkunde!