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Dienstag, 18. November 2014, 11:06

Freeland Weapons of War Bill

The Free State of Freeland
The Speaker of the State Assembly





Honorable Members of the State Assembly!

Foldende Antrag wurde von Assemblyman Brossard eingereicht.
Die Aussprache dauert 96 Stunden.
Der Antragssteller steht die erste Rede zu.


Freeland Weapons of War Bill / Loi de l'Armes de Bataille


Section / Article 1: General / Général
Dieses Gesetz regelt die Produktion, den Verkauf und Besitz von Kriegswaffen auf dem Gebiet des Freistaats Freeland.

Section / Article 2: Definitions /Définitions
Kriegswaffen im Sinne dieses Gesetzes sind
    a) ABC-Waffen,
    b) Panzerabwehrhandwaffen,
    c) Flammenwerfer, Granatwerfer,
    d) Handgranaten,
    e Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber und bewaffnete Drohnen,
    f) Kriegsschiffe, Landungsboote und U-Boote,
    g) Kampfpanzer,
    h) Raketenwaffen sowie ihre mobilen und stationären Start-Vorrichtungen,
    i) Haubitzen, Artillerie, Landminen, Seeminen, Antipersonenminen, Minenwerfer, Minenlege-Vorrichtungen und Sprengbomben,
    j) Torpedos, Minen, Bomben und Wasserbomben,
    k) Gefechtsköpfe und Munition für die oben aufgeführten Waffen sowie
    l) jedes weitere Gerät, das vom Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten als Kriegsgerät eingestuft wird.


Section / Article 3: Production
(1) Für die Produktion von Kriegswaffen ist eine Lizenz der Staatsregierung erforderlich.
(2) Eine Lizenz ist frühzeitig vor Beginn des Produktionsprozesses bei der Staatsregierung zu beantragen.

Section / Article 4: Sale / Vente
Der Verkauf von in Freeland hergestellten Kriegswaffen ist ausschließlich gestattet an Streitkräfte und Sicherheitsbehörden des Bundes, der Bundesstaaten oder des Auslands.

Section / Article 5: Property / Possession
Der Besitz von Kriegswaffen ist ausschließlich den Streitkräften und Sicherheitsbehörden des Freistaats Freeland gestattet.

Section / Article 6: Penal Provision / Réglements de pénalite
(1) Wer Kriegswaffen ohne Lizenz der Staatsregierung herstellt begeht ein Vergehen der Klasse A gemäß Federal Penal Code.
(2) Wer Kriegswaffen an Personen verkauft, die nicht Streitkräfte oder Sicherheitsbehörden des Bundes, der Bundesstaaten oder des Ausland sind, begeht ein Verbrechen der Klasse C gemäß Federal Penal Code.
(3) Wer als Privatperson Kriegswaffen besitzt begeht ein Vergehen der Klasse B gemäß Federal Penal Code.

Section / Article 7: Entry into Force / Entrée en vigueur
Dieses Gesetz tritt nach der Verkündigung durch den Governor in Kraft.
Dr. Kathryn Waters, M.A.

BE PROUD OF FREELAND! PRESERVE OUR HERITAGE!
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Quinn Michael Wells« (18. November 2014, 16:29)


Vincent Brossard

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Dienstag, 18. November 2014, 16:25

Madam Acting Speaker,

auch hier scheint mir ein Layoutfehler unterlaufen zu sein und wäre der Sitzungsleitung dankbar, wenn sie die Zentrierung des Gesetzestextes redaktionell aufheben würde.

Aber nun zum Gesetz selber:
Dieser Entwurf ist der erste Teil eines von mir geplanten Gesetzeszyklus zur Regelung des Waffenrechts in Freeland. Zu Beginn habe ich mich dafür entschieden, ein Gesetz zum restriktiven Umgang mit Kriegswaffen auf dem Gebiet des Freistaats einzubringen. Aufbauend auf der Definition von Kriegswaffen, die vom Kongress der Vereinigten Staaten vor einiger Zeit verabschiedet worden ist, wird sowohl die Herstellung, der Verkauf, als auch der Besitz von Kriegswaffen geregelt.

Die Herstellung soll in Zukunft nur noch durch lizenzierte Hersteller möglich sein. Es liegt nach meiner Überzeugung im Interesse des Staates, zu wissen, wer auf seinem Staatsgebiet solche Waffen herstellt. Welche Maßgaben die Staatsregierung güt eine allfällige Lizenz ansetzt, bleibt dabei ihr überlassen, da sie am besten weiß, welche Informationen sie für notwendig hält. Jedoch wird die Staatsregierung in Zukunft wissen, wer Kriegswaffen im Sinne dieses Gesetzes herstellen wird.

Der Verkauf soll auf Streit- und Sicherheitsheitskräfte des Bundes, der Bundesstaaten und im Auslang möglich sein. Der Verkauf an Privatpersonen wird damit zumindest für Unternehmen aus Freeland verboten.

In diesem Zusammenhang steht auch das Verbot Kriegswaffen im privaten eigentum zu haben. Niemand kann mir erklären, warum ein Privatbürger die in diesem Gesetz erwähnten Waffen benötigt. Ganz im Gegenteil hielte ich es sogar für gefährlich, wenn die hier erwähnten Waffen in andere Hände kämen, als in jene der besonders dafür ausgebildeten Streit- und Sicherheitskräfte.

In der folgenden Diskussion stehe ich natürlich gerne für Nachfragen und Verbesserungsvorschläge bereit und bitte um die Zustimmung der Mitglieder der State Assembly.

Vielen Dank.

Adam Denton

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Dienstag, 18. November 2014, 17:01

Madam Acting Speaker,

auch dieser Entwurf macht vollumfänglich Sinn und ich hoffe, dass wir damit ein Vorbild auch für andere Bundesstaaten stellen können.

Eine Frage habe ich dazu: Ist keine Übergangsfrist geplant? Ohne könnte das Gesetz einigen Herstellern, Händlern und auch Privatpersonen ganz schön auf den Kopf fallen.
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Vincent Brossard

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Dienstag, 18. November 2014, 20:19

Madam Acting Speaker,

bislang ist keine Übergangsfrist vorgesehen, da ich die Folgen des Gesetzes lieber heute als morgen umgesetzt wissen möchte. Sollten die Mitglieder der State Assembly Übergangsfristen wünschen, werde ich diese aber gerne in das Gesetz mitaufnehmen. Hat Assemblyman Denton denn konkrete Vorschläge für solche Übergangsfristen?

Adam Denton

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Mittwoch, 19. November 2014, 16:16

Madam Acting Speaker,

bislang ist keine Übergangsfrist vorgesehen, da ich die Folgen des Gesetzes lieber heute als morgen umgesetzt wissen möchte


das würde einige Personen von heute auf morgen zu Kriminellen machen. Die Produktion von Gütern wird nicht automatisch in der Sekunde stoppen in der plötzlich eine Lizenz da sein müsste. Gleiches gilt für Privatpersonen die aus irgendeinem Grund eine der gelisteten Waffen zuhause haben. Vielleicht eine alte Granate als Andenken an irgendeinen Krieg.

Konkret könnte ich mir vorstellen, Firmen 2 Wochen Zeit einzuräumen, um eine Lizenz zu bekommen, ohne direkt die Produktion einstellen zu müssen.
Ähnlich vielleicht für Privatpersonen: 2 Wochen Zeit, um die dann verbotenen Waffen an die Behörden abzuliefern. Edit: Oder besser bei den Behörden melden und die holen ab. Mit der Granate oder Bazooka aufs Revier zu maschieren ist wohl keine gute Idee.
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Vincent Brossard

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Mittwoch, 19. November 2014, 16:45

Madam Acting Speaker,

mit Blick auf den Vorschlag von Assemblyman Denton passe ich meinen Entwurf wie folgt an.

Freeland Weapons of War Bill / Loi de l'Armes de Bataille


Section / Article 1: General / Général
Dieses Gesetz regelt die Produktion, den Verkauf und Besitz von Kriegswaffen auf dem Gebiet des Freistaats Freeland.

Section / Article 2: Definitions /Définitions
Kriegswaffen im Sinne dieses Gesetzes sind
    a) ABC-Waffen,
    b) Panzerabwehrhandwaffen,
    c) Flammenwerfer, Granatwerfer,
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    l) jedes weitere Gerät, das vom Verteidigungsministerium der Vereinigten Staaten als Kriegsgerät eingestuft wird.


Section / Article 3: Production
(1) Für die Produktion von Kriegswaffen ist eine Lizenz der Staatsregierung erforderlich.
(2) Eine Lizenz ist frühzeitig vor Beginn des Produktionsprozesses bei der Staatsregierung zu beantragen.

Section / Article 4: Sale / Vente
Der Verkauf von in Freeland hergestellten Kriegswaffen ist ausschließlich gestattet an Streitkräfte und Sicherheitsbehörden des Bundes, der Bundesstaaten oder des Auslands.

Section / Article 5: Property / Possession
Der Besitz von Kriegswaffen ist ausschließlich den Streitkräften und Sicherheitsbehörden des Freistaats Freeland gestattet.

Section / Article 6: Penal Provision / Réglements de pénalite
(1) Wer Kriegswaffen ohne Lizenz der Staatsregierung herstellt begeht ein Vergehen der Klasse A gemäß Federal Penal Code.
(2) Wer Kriegswaffen an Personen verkauft, die nicht Streitkräfte oder Sicherheitsbehörden des Bundes, der Bundesstaaten oder des Ausland sind, begeht ein Verbrechen der Klasse C gemäß Federal Penal Code.
(3) Wer als Privatperson Kriegswaffen besitzt begeht ein Vergehen der Klasse B gemäß Federal Penal Code.

Section / Article 7: Transitional Periods / Délais de Transition
(1) Bereits Kriegswaffen produzierende Unternehmen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Lizenz bei der Staatsregierung beantragt haben. Die Produktion kann in dieser Zeit fortgeführt werden.
(1) Privatpersonen, die Kriegswaffen besitzen, haben diese der Staatsregierung spätestens zwei Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes anzuzeigen. Die Staatsregierung sorgt für Abholung und Entsorgung der Kriegswaffen.

Section / Article 8: Entry into Force / Entrée en vigueur
Dieses Gesetz tritt nach der Verkündigung durch den Governor in Kraft.

Adam Denton

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Mittwoch, 19. November 2014, 17:01

Madam Acting Speaker,

ich bedanke mich bei Commoner Brossard für sein Einlenken - auch im Namen aller möglicherweise Betroffenen - und werde der Bill nun bedenkenlos zustimmen können.
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Wesley Marcel Martin

Demokrat im Senat für Freeland, Speaker of the State Assembly of Freeland

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Freitag, 21. November 2014, 16:21

The Free State of Freeland
The Speaker of the State Assembly




Honorable Members of the State Assembly!

Die Aussprache ist beendet, die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.


"Für die Freiheit ist kein Opfer zu Groß"