Mr. Speaker,
ich bin ebenfalls alles andere als glücklich mit dem Gesetzentwurf, und schließe mich zur Begründung dem Commoner Marani an.
Weitere Bestimmungen, die ich als problematisch empfinde:
Die Bestimmung, niemand dürfe durch Geburt Mitglied einer Religionsgemeinschaft werden, steht meines Erachtens im Konflikt zum Erziehungsrecht der Eltern. Zunächst einmal haben diese das natürliche Recht, ihre Kinder in ihrem Glauben zu erziehen. Wenn die Kinder dann alt genug, selbst über ihre religiösen Angelegenheiten zu entscheiden, können sie sich ja von diesem Glauben abwenden.
Ein Austritt per mündlicher Erklärung und mit sofortiger Wirkung ist zivilrechtlich problematisch, denn hier werden Religionsgemeinschaften gegenüber anderen Personenvereinigungen schlechter gestellt. Jeder Verein muss seinen Mitgliederbestand ordentlich verwalten können, indem etwa der Ein- und Austritt an eine bestimmte Form, wie etwa das Ausfüllen und Einreichen eines Formulars gebunden ist.
Warum müssen Religionsgemeinschaften Werbeveranstaltungen beim Innenministerium anmelden, andere Vereine aber nicht? Und warum werden sie dabei von bestimmten öffentlichen Orten verbannt, andere Vereine aber nicht? Auch das ist eine Diskriminierung von Religionsgemeinschaften.
Zusammenfassend schafft dieser Gesetzentwurf also eine Reihe von Benachteiligungen von Religionsgemeinschaften gegenüber anderen Personenvereinigungen. Das ist gerade nicht mehr im Sinne einer Trennung von Staat und Religion, denn der Staat begegnet Religionsgemeinschaften mit diesem Gesetz nicht mehr neutral, sondern feindselig.
Ich würde statt dessen ein allgemeines Vereinsgesetz vorschlagen, dass für alle Arten von Personenvereinigungen gleichartige Regelungen schafft, ob es nun Religionsgemeinschaften sind, oder irgendwas anderes.