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Original von A.J. McNamara
Immerhin der Kandidat für das Amt des Vicepresident Mr.Anderson wurde vom Kongress bestätigt und könnte ab heute die Amtsgeschäfte führen.
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Original von Jerome Davenport
Und ich mag nicht den Vorteil für die Vereinigten Staaten erkennen, wenn der Präsidentschaftskandidat wie ein Irrer durch die Gegend rennt und sich nonstop wiederholt. Oder kurz: ist ja gut, wir haben's gehört.
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Original von CDE News
Die Nachwahlgeschehnisse, liebe Astorierinnen und Astorier, sind ein beispielloses hin- und her, niemand ist darüber unglücklicher als ich. Zunächst war für mich klar, dass die Wahlen nicht verfassungskonform abgelaufen sind. Dann war ich bereit, meine Prinzipien und Eitelkeiten zu opfern, um Astor Wochen des Stillstands zu ersparen. Andere waren und sind dies nicht. Der Weg, den ich jetzt einschlage, ist also der einzige, der es ermöglicht, innerhalb greifbarer Zeiträume überhaupt eine Regierung zu bilden.
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Original von Andrew Madison
Könnte man das auch so zusammenfassen: "Ich bin nicht vor das Gericht gezogen, weil ich dachte im Kongress gewählt und da ich jetzt doch nicht gewählt wurde, ziehe ich vor das oberste Bundesgericht?"
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Original von Merkin D. Muffley
Ich glaube, worauf die Klage hinauswill, ist, dass die Wähler in den anderen Staaten gegenüber den Wählern in den Staaten, in denen Wahllokale vorzeitig geschlossen werden, einen Informationsvorsprung haben, indem sie bei ihrer Stimmabgabe wussten, wie einer der anderen Staaten gewählt hat. Das wussten im Fall der gegenwärtigen Wahl die im ST nicht. Die Benachteiligung der Wähler im ST liegt nicht darin, dass sie nicht wissen konnten, wie das ST gewählt hat - das ist klar -, sondern darin, dass sie nicht über das Wissen des Wahlausgangs in einem anderen Staat bescheid wussten.
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Was die RL-Lage angeht, so war die Wahl in Dresden ebenfalls höchst umstritten.
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Original von Desiderio V. Adelmar
Die Wahllokale in S.T. wurden geschlossen, weil alle gewählt hatten. Wer aber schon gewählt hat, wird doch nicht gewartet haben wollen, bis jemand anderes gewählt hat.
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Original von Merkin D. Muffley
und damit im Ergebnis den Erfolgswert ihrer Stimme erhöhen.
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ndem damit nämlich die Elektorenzahl des im Staat siegreichen Gegners erhöht wird,
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Desiderio V. Adelmar« (4. Juni 2006, 16:00)
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Original von Desiderio V. Adelmar
....Und wiegesagt: Wenn man den Blick mal von Deutschland abwendet und unserem "Simulationsvorbild" zuwendet, dann ist die Veröffentlichung von Wahlergebnissen fertig ausgezählter Wahlkreise vor dem Schließen aller Wahllokale ein völlig normaler Vorgang und zumindest in der medialen Darstellung der Wahlen sogar ein Herzstück des Wahlgangs.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ronald D. Crane« (4. Juni 2006, 22:15)
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Original von Ronald Crane
Ich spreche aus der Praxis und möchte dazu nur sagen, dass es unmöglich ist einen Wahlkreis fertig auszuzählen, [u]bevor die Wahllokale geschlossen sind. Wie geht das?
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Original von Desiderio V. Adelmar
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Original von Ronald Crane
Ich spreche aus der Praxis und möchte dazu nur sagen, dass es unmöglich ist einen Wahlkreis fertig auszuzählen, [u]bevor die Wahllokale geschlossen sind. Wie geht das?
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Es ist ein Wahlkreis ausgezählt worden, in dem die Wahllokale bereits geschlossen hatten. Durch die Zeitverschiebung oder dadurch, dass einfach schon alle gewählt haben, kommt es dazu.
Aber danke für den Hinweis, dass man einen Wahlkreis nicht auszählen kann, in dem die Wahllokale noch nicht geschlossen haben, das hätte ich nicht gedacht...
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Original von Merkin D. Muffley
Die Auswirkungen auf den Erfolgswert können sich auch über Staatsgrenzen hinweg ergeben. Nehmen wir an, ich wohne in einem Staat, der drei Einwohner hat. Nach dem geltenden Wahlrecht kann dieser Staat maximal (bei 100 % Wahlbeteiligung) acht Elektorenstimmen vergeben. Wenn mein Kandidat nach den Ergebnissen anderer Staaten einen Vorsprung von sieben Stimmen hat, ist es in jedem Fall besser, nicht zu wählen: Gewinnt er meinen Staat auch noch, hat er von meiner Stimme keinen echten Vorteil, da er ohnehin schon gewonnen hatte. Verliert er den Staat, kann es sein, dass meine Stimme dazu beiträgt, dass der Gegner in diesem Staat acht Electors holt und damit bundesweit gewinnt. Wähle ich hingegen nicht, kann der Gegner auf maximal sechs Electors kommen und damit meinen Favoriten keinesfalls einholen. Die Veröffentlichung von Ergebnissen in Staaten kann damit durchaus zu taktischem Wählerverhalten in anderen Staaten führen.
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Zu beachten ist außerdem, dass es nicht nur um den Grundsatz der gleichen Wahl geht, sondern auch um andere Wahlgrundsätze, etwa den der freien Wahl. Ein bloßes Einwirken auf den Wählerwillen dahingehend, dass für ihn die Anreize zu taktischem Wählen erhöht oder sonstwie seine Wahlmotivation verändert werden, kann unter diesem Gesichtspunkt relevant werden.
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Und es geht neben den Rechten der Wähler auch um die Rechte der Kandidaten (bzw. in diesem Verfahren ganz primär, da Mr Jann Antragsteller ist). Ein vorab veröffentlichtes Teilergebnis kann deren Rechte beeinflussen, indem sich die Veröffentlichung auf das Image der Kandidaten in der öffentlichen Meinung der Wähler auswirken kann. Gerade dieser Punkt sollte nicht vernachlässigt werden: Ein überraschend schlechtes Teilergebnis kann einem Kandidaten, der für stärker gehalten worden ist, durchaus ein "Verliererimage" einbringen, das ihn weitere Stimmern kostet.
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Zu guter Letzt möchte ich darauf hinweisen, dass es bei Wahlen um den bedeutendsten staatsbürgerlichen Akt überhaupt geht. Damit sollte nicht leichtfertig herumgespielt werden. Eine Veröffentlichung von Teilergebnissen vor Wahlende ist völlig überflüssig, durch nichts geboten und auch durch keine sachlichen Gründe erklärbar.
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So gesehen ist es schon fast naheliegend, eine Indizwirkung bezüglich der Verletzung von Wahlgrundsätzen anzunehmen, die dann derjenige, der sich auf die Gültigkeit der Wahl beruft, zu widerlegen hat.
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Original von Andrew Madison
Könnte man das auch so zusammenfassen: "Ich bin nicht vor das Gericht gezogen, weil ich dachte im Kongress gewählt und da ich jetzt doch nicht gewählt wurde, ziehe ich vor das oberste Bundesgericht?"
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