Mr President,
die Faktenprüfung hat das Gericht erster Instanz vorgenommen - sie erneut vorzunehmen, hieße, das Verfahren erneut zu beginnen und alle Beweise neu zu erheben. Dies hielte ich für einen wesentlichen Aufwand, der Verfahren unnötig verlängert. An Fakten ändert sich nur selten etwas - eigentlich gar nicht. Sie können einen Zeugen mehrfach befragen und jede Zeugenaussage müsste gleich ausfallen - mit der Tendenz, dass das Erinnerungsvermögen sinkt und Zeugen oder Beweismittel möglicherweise nicht mehr verfügbar sind. Fehler, die in der Beweisaufnahme gemacht werden oder in der Rechtsauslegung des Gerichts liegen, können im Wege der Berufung auch ohne erneute Faktenprüfung gerügt werden.
Davon abgesehen ist in unserer Verfassung und den Gesetzen das Recht auf eine Jury-Entscheidung vorgesehen. Wäre es erneut erforderlich, Beweise zu erheben, müsste auch eine Jury berufen werden, die dann eine neue Entscheidung trifft - damit wäre auch die Besetzung der Berufungsgerichte erschwert.