Mr. Speaker,
ich beantrage hiermit im Namen der Democratic Congressional Faction Aussprache und Abstimmung zu folgendem Antrag:
11th Election of Congress Act Amendment Bill
Article I
In Article I, Section 2 (1) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
"(1) Sowohl aktiv als auch passiv wahlberechtigt sind alle Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, welche am ersten Tag der Wahl seit mindestens zwei Wochen die astorische Staatsbürgerschaft besitzen und im Citizens Net gemeldet sind."
Article II
In Article I, Section 3 des Election of Congress Act wird die folgende Subsection eingefügt; die Nummerierung der folgenden Subsections wird angepasst:
"(2) Wahlen zum Senat sind ebenfalls 21 Tage vor Wahlbeginn anzukündigen."
Article III
Article I, Section 6 (2) des Election of Congress Act wird der folgende Satz angefügt:
"Ein verlorenes Kongressmandat kann innerhalb der gleichen Legislaturperiode nicht wieder erworben werden."
Article IV
Article I, Section 6 (3) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
"Verliert ein Mitglied des Repräsentantenhauses während der Wahlperiode sein Mandat, so rückt der Listennachfolger auf den freien Sitz nach. Fehlt ein solcher Listennachfolger, hat dieser inzwischen das Wählbarkeitsrecht verloren oder erklären sämtliche Listennachfolger ihren Verzicht, werden Nachwahlen für die entsprechenden Mandate durchgeführt. Die Vorgaben dieses Gesetzes gelten sinngemäß."
Article V
Article II, Section 2 (1) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
"Die Listen werden spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich am dem vom USEO vorgesehenen Ort bekannt gegeben."
Article VI
Article II, Section 3 (3) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
"Die Sitze im Repräsentantenhaus werden nach der Anzahl der Zweitstimmen durch das Imperiali-Verfahren berechnet."
Article VII
In Article II, Section 3 des Election of Congress Act wird die folgende Subsection angefügt:
"(6) Hat eine Liste nicht genug Mitglieder, um alle ihr zustehenden Mandate aufzufüllen, so erfolgt eine Nachwahl für die entsprechenden Mandate. Die Vorgaben dieses Gesetzes gelten sinngemäß."
Article VIII
Article III, Section 2 (1) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
"Kandidaturen für das Senatorenamt werden spätestens eine Woche vor Wahlbeginn öffentlich am dem vom USEO vorgesehenen Ort bekannt gegeben."
Article IX
In Article III, Section 2 des Election of Congress Act werden die folgende Subsections angefügt:
"(4) Findet sich kein Kandidat innerhalb der definierten Frist, so wird die Wahl entgegen Art. III - Sec. 2 (1) umgehend erneut ausgeschrieben, soll fünf Tage dauern und am letzten Tag des Wahlmonats enden. In diesem Fall behält das bereits angelegte Wählerverzechnis seine Gültigkeit.
(5) Geht auch aus diesem Verfahren kein Gewählter hervor, verhält es sich wie bei Art. III - Sec. 3 (2)."
Article X
Article III, Section 4 (2) des Election of Congress Act wird wie folgt geändert:
"(2) Nachwahlen und Stichwahlen dürfen abweichend von Article III, Section 4 (1) auch an anderen Tagen enden."
Article XI
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Vielen Dank!
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Caleb McBryde« (25. August 2009, 01:06)