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Ich lese mir das jetzt nicht durch, da ich nach den einleitenden Worten davon ausgehe, sie halten mich mal wieder für blöd, Senator.
Ich habe mich ja mittlerweile daran gewöhnt, dass anscheinend viele astorische Politiker am College Kurse in kontinentalanticäischem Recht belegt haben, gewisse Prinzipien unserer angelsassonischen Rechtstradition daher nicht kennen, und wenn man sie auf diese hinweist verständnislos fragen, wie man denn bitte darauf käme, das sei aber Ihres Wissens doch ganz anders ... ?
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Sie sind also ernsthaft der Meinung, die mündliche Verhandlung über einen Amtsenthebungsantrag vor dem Kongress diente nur noch einmal einer groben und ggf. unvollständigen Zusammenfassung nach Meinung der Antragsteller sowieso längst bekannter Tatsachen, und wenn es Unklarheiten gibt, dann erklären die Antragsteller das eben unter Ausschluss des Antraggegners in geheimer Sitzung?
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Und zu einem "fairen Prozess", dort SSec. 4, gehört es, dass in dessen mündlicher Verhandlung alle den Antraggegner belastenden Umstände vorgetragen, Beweismittel für diese beigebracht und die Antragsteller die vorgetragenen Tatsachen aus ihrer Sicht erschöpfend rechtlich würdigen.
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Ihnen scheint immer noch nicht ganz klar zu sein, dass es sich bei Amtsenthebungsverfahren gegen Amtsträger nicht um eine "Abwahl" handelt, weil der Kongress mit ihrer Arbeit nicht zufrieden ist, mithin also einen politischen Vorgang, sondern um eine disziplinarische Ahndung rechtswidriger Handlungen, sprich einen juristischen Vorgang.
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Das würde es zwar nicht objektiv tatbestandlich beseitigen, dass Sie das Instrument der Amtsenthebung zu politischen Zwecken zu missbrauchen versucht haben, es würde Sie aber immerhin subjektiv von diesem Vorwurf entschuldigen.
in der mündlichen Verhandlung über den Amtsenthebungsantrag vor dem Kongress vorgetragen hätten - idealerweise bereits in Ihrer Antragsschrift, spätestens aber in einer Erwiderung auf die Verteidigung des Präsidenten, welche dieser ja darauf gestützt hat, über längere Zeiträume aus Gründen höherer Gewalt an der Wahrnehmung seiner Amtsgeschäfte gehindert gewesen zu sein, und sich wann immer sich ihm die Möglichkeit dazu bot, bemüht habe, seinen verfassungs- und gesetzmäßigen Pflichten nachzukommen - dann weiß ich zwar nicht, wie mein Votum ausgefallen wäre, da der Präsident sicherlich auch dazu Stellung genommen hätte, aber zumindest hätte ich dem Präsidenten die zu seiner Verteidigung vorgetragenen Tatsachen nicht schon mangels Bestreiten seitens der Antragsteller glauben müssen.Er bzw. seine Vertreterin wollte uns tatsächlich weiß machen, er wäre leider, leider, leider nicht zu seinen Amtspflichten gekommen. Er musste ja diversen Zusammenkünften, beispielsweise imberüchtigten Restaurant Ambassador beiwohnen, anstatt sich um seine Amtspflichten zu kümmern.
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