Es werden Einwohnermeldeämter geschaffen, welche ein öffentliches Register zu führen haben.Sie dürfen gebührenpflichtig Melderegisterauskünfte an Dritte erteilen.
Das Melderegister beinhaltet die folgenden Daten:
-Familiennane, Geburtsname, Vornamen
-Titel, Ordens und Künstlernamen
-Tag und Ort der Geburt, Geschlecht
-gesetzlicher Vertreter / Eltern von
minderjährigen Kindern (Vor- und Familienname, Titel,Anschrift,Tag der Geburt,gegebenenfalls Sterbetag)
-rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft-gegenwärtige und frühereAnschriften,
-Haupt- und Nebenwohnung, Datum des Ein- und Auszugs
-Familienstand,Tag der Eheschließung (Ehegatte oder Partner=Vor- und Familienname, Titel,Anschrift,Tag der Geburt,
gegebenenfalls Sterbetag)
-Ausstellungsbehörde, Datum und Gültigkeitsdauer des Passes bzw. Aussweiss
-Sterbetag und -ort
-Tatsache, dass derBetroffene vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
-steuerrechtliche Daten
Hotels sind verpflichtet folgende Angaben an das Meldeamt weiterzuleiten:
-Name des Unterkunftgebers
-Datum der An- bzw. Abmeldung,
-Name Geburtsname Vornamen
-Adresse
- bei Ausländern Austelldatum und Austellungsbehörde des Passes.