Mr. President,
ich vergleiche diesen Entwurf mit der aktuellen Rechtslage:
Article IV Section 5 [Vacancies]
(1) Scheidet der Präsident der Vereinigten Staaten vorzeitig aus seinem Amte aus, sei es durch Rücktritt, Amtsenthebung, Tod oder aus sonstigen Gründen, so soll der Vizepräsident Präsident werden, und er soll die Amtszeit des Ausgeschiedenen zu Ende führen.
(2) Scheidet der Vizepräsident der Vereinigten Staaten vorzeitig aus seinem Amte aus, sei es durch Rücktritt, Amtsenthebung, Tod, Nachfolge im Amt des Präsidenten oder aus sonstigen Gründen, so soll der Kongress auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten für dessen verbleibende Amtszeit einen neuen Vizepräsidenten wählen. Der Vorgeschlagene ist gewählt, wenn er die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder in beiden Kammern des Kongresses auf sich vereinigen kann.
(3) Ist aus welchen Gründen auch immer am letzten Amtstag eines scheidenden Präsidenten noch kein neuer Präsident gewählt, so soll zunächst der neugewählte Vizepräsident die Geschäfte des Präsidenten führen. Ist auch kein neuer Vizepräsident gewählt, so obliegt die Führung der Geschäfte dem Präsidenten des Kongresses, und um Falle von dessen Verhinderung dem Vizepräsidenten des Kongresses. Jeder der genannten Amtsträger soll die Geschäfte des Präsidenten so lange kommissarisch führen, bis ein Präsident gewählt ist und sein Amt angetreten hat.
(4) Fallen aus irgendeinem Grund die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten gleichzeitig vakant, so soll der Kongress der Vereinigten Staaten einen neuen Präsidenten und Vizepräsidenten nach dem selben Verfahren wählen, als hätte kein Wahlvorschlag die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereinigen können, mit dem Unterschied, dass Kandidaten von allen Mitgliedern des Kongresses vorgeschlagen werden dürfen. Der so neugewählte Präsident und Vizepräsident sollen ihre Ämter unverzüglich antreten. Während der Vakanz führt die Amtsgeschäfte der Präsident des Kongresses und bei dessen Verhinderung der Vizepräsident des Kongresses.
neu: "Sollte ein gewählter Präsident im Zeitraum nach der Verlautbarung des Wahlergebnisses versterben, zurücktreten, verschwinden oder anderweitig sein bevorstehendes Amt nicht ausüben können, so soll der gewählte Vizepräsident am festgelegten Tag der Amtseinführung als Präsident vereidigt werden."
aktuell: "Ist aus welchen Gründen auch immer am letzten Amtstag eines scheidenden Präsidenten noch kein neuer Präsident gewählt, so soll zunächst der neugewählte Vizepräsident die Geschäfte des Präsidenten führen."
neu: "Sollte der gewählte Vizepräsident im Zeitraum nach der Verlautbarung des Wahlergebnisses versterben, zurücktreten, verschwinden oder anderweitig sein bevorstehendes Amt nicht ausüben können, so soll der gewählte Präsident dem Kongress einen neuen Vizepräsidenten vorschlagen, der vom Kongress nach durch entsprechendes Gesetz definiertem Prozedere gewählt werden und daraufhin gemeinsam mit dem gewählten Präsidenten vereidigt werden soll. Diese Wahl soll vor der Amtseinführung und ausschließlich den Kongressmitgliedern der zu Ende gehenden Legislaturperiode vorbehalten sein."
aktuell: "Scheidet der Vizepräsident der Vereinigten Staaten vorzeitig aus seinem Amte aus, sei es durch Rücktritt, Amtsenthebung, Tod, Nachfolge im Amt des Präsidenten oder aus sonstigen Gründen, so soll der Kongress auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigten Staaten für dessen verbleibende Amtszeit einen neuen Vizepräsidenten wählen."
Ich komme zu folgenden Fragen:
1. Warum wird der Tatbestand nur auf den Zeitraum nach der Verlautbarung des Ergebnisses eingeschränkt? Warum nicht schon auf den Zeitraum ab Öffnung der Wahllokale?
2. Warum sollte der alte Kongress die Vizepräsidenten wählen, wo doch auch der Vizepräsident mit dem neuen zusammenarbeiten muss?
Wenn unzweifelhaft feststehen, dass der gewählte Präsident sein Amt nicht antreten kann oder will, dann tritt der Fall ein, dass kein Kandidat gewählt wurde und der Vizepräsident wird als Präsident vereidigt - und er nominiert dann einen Vizepräsidenten, der die durch den Kongress zu wählen ist bzw. durch den Senat. Weshalb ein amtsunfähiger oder -unwilliger Vizepräsidentschaftskandidat im Eilverfahren am Volk vorbei durch den alten Senat gewählt werden soll, erschließt sich mir nicht.
Das wird lustig, wenn wir einen Präsidenten gewählt haben, der direkt nach der Verkündung zurücktritt, sein Vize als Präsident vereidigt werden soll und dem alten Kongress einen neuen Vize vorschlägt, den dieser dann ohne Aussprache durch den alten Senat bringt. Und dann stellen Sie sich vor, der aufgerückte Vize, der als Präsident vereidigt werden soll, tritt nun nochmal zurück ... dann haben wir einen Präsidenten, der vom Senat gewählt wurde, obwohl in einem solchen Fall nach aktuellem Recht, das neue House einen neuen Präsidenten und der neue Senat einen neuen Vize wählen würde.
Ich werde das Amendment ablehnen. Es ist unnötige Bürokratie und eine Gefahr für die Transparenz und den Wert von Wahlen.