Madam Speaker,
bei meinem Vorschlag handelt es sich nur um geringfügige Änderungen des ursprünglichen Antrags von Mr. Wells und Mr. Fitch.
Zunächst soll die Definition der Bedürftigkeit angepasst werden. Die Wohnsitzlosigkeit alleine qualifiziert nicht unbedingt auch für Bedürftigkeit. So ist im Falle von beispielsweise Schaustellern und Zirkusfamilien ein Wohnsitz nicht immer vorhanden, ohne, dass die Betroffenen bedürftig sind. Behinderte wurden bereits im alten Entwurf erwähnt, jedoch gab es keine klaren Regelungen, ab wann eine Behinderung im Rahmen dieses Gesetzes besteht. Section 2, Absatz (1) d. soll angefügt werden, weil es nach wie vor häufig der Fall ist, dass Menschen trotz eines festen Einkommens unter der Armutsgrenze leben. Insbesondere Alleinerziehende und Familien mit sehr vielen Kindern sind da zu nennen.
Die neue Section in Article II soll bedürftigen Familien eine kostenfreie Kinderbetreuung ermöglichen. Dies ist insbesondere in Zusammenhang mit dem Neuen Article I, Section 2, Absatz (1) d zu sehen. Viele Familien können deshalb nicht allein für den Lebensunterhalt aufkommen, weil ein Elternteil die Kinder betreuen muss. Durch die Schaffung einer kostenfreien Betreuung würde den Erwachsenen der Familien ermöglicht werden, genug Geld für die Bestreitung des Unterhalts zu verdienen.
Daher bitte ich um die Zustimmung des Hauses.