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Ich würde rein "ausgestalterische" doppelte Staatsbürgerschaften allerdings auch so weit einengen, als dass ich sagen würde, diese sind nur solchen IDs erlaubt, die auf Grund ihrer virtuellen Biografie qua Geburt Anrecht auf die astorische und eine weitere Staatsbürgerschaft haben - also z. B. im Ausland geborene Kinder astorischer Eltern, oder in Astor geborene Kinder ausländischer Eltern.
Wer hingegen einen herkömmlichen Einwanderer simuliert, der soll sich schon entscheiden müssen, ob Hopp oder Topp.
Da muss ich zustimmen. Meiner Meinung nach lässt man doppelte Staatsbürgerschaften mit kleinen Einschränkungen wie etwa dem Verbot ein Amt in einer anderen MN auszuführen zu, oder man behält den Status Quo bei. Ich denke nicht dass sich eine rein "simulatorische" Staatsbürgerschaft irgendwie gesetzlich durchsetzen lässt.Zitat
Du kennst den Ausspruch "ein bisschen schwanger"? Ebenso wenig wie man das sein kann, kann man nicht "pro forma" woanders Staatsbürger sein. Entweder man ist es oder man ist es nicht.
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