Hohes Haus,
folgender Antrag steht zur Abstimmung:
Assentia Public Broadcasting Bill
Section 1 - Purpose and Title of this Act
(1) Dieses Gesetz regelt die Gründung, sowie den Aufbau und die Aufgaben des staatlichen Medienunternehmens Assentia Public Broadcasting Service (APBS).
(2) Dieses Gesetz soll als "Assentia Public Broadcasting Act" (APBA) zitiert werden.
Section 2 - Establishment of the Assentia Public Broadcasting Service
(1) Mit diesem Gesetz wird der APBS als staatseigenes Medienunternehmen gegründet.
(2) Der APBS hat seinen Sitz in Fredericksburg, Assentia.
Section 3 - Structure of the Assentia Public Broadcasting Service
(1) Der APBS ist ein kombinierter Funk- und Fernsehnsender, der primär in den Bereichen Nachrichten und Dokumentation rund um die Uhr sendet.
(2) Der APBS wird von einem Director geleitet, der vom Gouverneur ernannt wird.
(3) Der APBS wird durch die Republic of Assentia finanziert. Das halbjährliche Budget muss bei der State Assembly eingereicht und von dieser mit der einfachen Mehrheit der abstimmenden Mitglieder bestätigt werden.
(4) Eventuell vorhandene Werbeeinnahmen, die von nicht-staatlichen Organisationen, Unternehmen oder Personen beantragt werden müssen, sind in der Budgetplanung anzugeben. Die maxmale Werbezeit pro Sendestunde beträgt fünf Minuten. Die Werbung hat grundsätzlich kinder- und jugendfrei zu sein.
(5) Das Programm wird von dem APBS selbst festgelegt. Allerdings ist der APBS verpflichtet mindestens einmal pro Stunde eine Nachrichtensendung von mindestens fünf Minuten Länge zu zeigen.
Section 4 - Functions of the Assentia Public Broadcasting Service
(1) Der APBS hat die Pflicht die Bevölkerung der Republic of Assentia objektiv über regionale, nationale und internationale Ereignisse zu informieren. Dabei muss das ganze Staatsgebiet mit Sendesignalen für Funk und Fernsehen abgedeckt sein.
(2) Dem APBS ist es gestattet, zur Erfüllung seiner Aufgaben oder zur Verbesserung des Angebots Untersender für die Bereiche Sport und Unterhaltung einzuführen.
Section 5 - Final Provisions
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.
Stimmen Sie dem Antrag zu?
Bitte stimmen Sie mit Yes, No oder Abstention.
Die Abstimmung dauert fünf (5) Tage