- The Director -
Amada | September 28th, 2010
Ladies and Gentlemen,
gemäß
Election of Congress Act ist durch das Electoral Office ein Wählerverzeichnis zur Erlangung des aktiven Wahlrechts auszulegen.
Aktives Wahlrecht kann nur erlangen, wer seine Staatsbürgerschaft spätestens zum 21.09.2010 erhalten hat und sich in dieses Wählerverzeichnis einträgt.
Alle Wählerinnen und Wähler, die aktiv an der Wahl teilnehmen wollen, werden damit aufgefordert sich unter
Angabe ihres vollen Namens und
ihres vollen Geburtsjahres
hier einzutragen.
Das Wählerverzeichnis bleibt
120 Stunden geöffnet.
Wer sich innerhalb dieser Frist nicht in das Verzeichnis einträgt, verliert für die Wahl das aktive Wahlrecht gemäß dem Election of Congress Act.
Ist es jemandem innerhalb der Fristen aufgrund von entschuldigter Abwesenheit nicht möglich sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, so kann er die Eintragung nach seiner Rückkehr bis 24 Stunden vor Wahlbeginn vornehmen.
Wer sich in dieses Wählerverzeichnis einträgt, erlangt automatisch das aktive Wahlrecht für die Senatswahlen.
Das Wählerverzeichnis wird am
Sonntag, den 03.10.2010 um 18:02 Uhr geschlossen.
Sincerely yours
Charles Han
Director of the Electoral Office