Mr. Speaker,
ich kann diesem Entwurf nicht zustimmen, da ich grundsätzlich die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ablehne.
Zwei Anmerkungen zu diesem Thema daher von mir.
1. Der Antragsteller argumentiert mit dem Schutz des menschlichen Lebens. Hierbei driften wir aber zum einen in eine stark philosophisch-religiöse Argumentation ab, da es sogar von wissenschaftlicher Seite dazu verschiedene Meinung gibt, und wir hier zu keinem eindeutigen Urteil ab. Der Antragsteller sezt eine dieser beiden Meinungen als Faktum da und versucht gleichzeitig - wenn auch unterschwellig - die Vertreter der anderen Meinung zu diskreditieren. So sehr es der Antragsteller auch versucht zu implizieren, eine eindeutige und allseits anerkannte Meinung dazu gibt es einfach nicht.
2. Wir greifen mit diesem Gesetz in einen Bereich ein, der zutiefst privater Natur ist. Schwangerschaftsabbrüche sind zumeist mit zutiefst tragischen Vorgeschichten verbunden, wie es die Senatorin aus Assentia bereis ausführte. Denn was fordert dieses Gesetz eigentlich von Betroffen ein? Sie dürfen abtreiben wenn sie ein ärztliches Gutachten vorliegt, nachdem durch die Schwangerschaft eine körperliche Gefährdung oder eine seelische Notlage vorliegt oder wenn es Anzeichen für eine Vergewaltigung gibt. All dies kann aber nur durch das Wiedererleben dieser tragischen Situation gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Frauen leichtfertig zu einem Arzt gehen, um eine Abtreibung vorzunehmen. Sie alle - die also bereits mit sich gerungen haben, werden erneut und weiter verpflichtet sich noch tiefer in eine Situation zu begeben, in der sie zutiefst leiden, und müssen sich dann noch vor Strafverfolgung fürchten, wenn ihre Notlage nich anerkannt wird.
Anstelle von Bestrafung und Verfolgung ist aus meiner Sicht eine intensive Beratung erforderlich, die vielleicht schon dadurch präventiv wirken, dass sie die Frauen mit ihren Sorgen und Problen nicht alleine lässt.