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Nein, Mr. Vice-President, er kann die Aufgaben nicht durch Organisationserlass auf andere Departments übertragen, wenn der Wunsch danach besteht. Wenn das DoI im Gesetz steht, ist es so als solches mit diesen Aufgaben Gesetz und besteht so und muss als solches mit einem Secretary besetzt werden. Da kann der Präsident nicht daran rütteln, denn seine Befugnisse finden an den Grenzen der Gesetze ihr Ende. Und ich verstehe die Argumentation für die Wichtigkeit des DoI noch immer nicht, wenn es in einer Personalunion ausgeübt werden kann und warum man aus einer Personalunion nicht eine Realunion dieses Amtes machen kann.ich hoffe, dass der Kongress dennoch das DotI bestehen lässt. Eine spätere Administration kann dann die Aufgaben des DotI per Organisationserlass auf andere Departments übertragen, wenn danach der Wunsch besteht. Durch die Benennung eines Kandidaten, wenn auch dieser Kandidat in Personalunion Attorney General sein soll, ist denke ich ein deutliches Statement für ein DotI.
Warum hat der Präsident Sie (oder einen anderen Kandidaten) bislang noch nicht wieder für das Amt des Secretary of State nominiert?
Zitat
Nein, Mr. Vice-President, er kann die Aufgaben nicht durch Organisationserlass auf andere Departments übertragen, wenn der Wunsch danach besteht. Wenn das DoI im Gesetz steht, ist es so als solches mit diesen Aufgaben Gesetz und besteht so und muss als solches mit einem Secretary besetzt werden. Da kann der Präsident nicht daran rütteln, denn seine Befugnisse finden an den Grenzen der Gesetze ihr Ende. Und ich verstehe die Argumentation für die Wichtigkeit des DoI noch immer nicht, wenn es in einer Personalunion ausgeübt werden kann und warum man aus einer Personalunion nicht eine Realunion dieses Amtes machen kann.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Doug Hayward« (5. Oktober 2011, 11:46)
Dann besteht tatsächlich ein Problem. Ich mein, ich finde es ja nicht schlecht, wenn der Kongress hier tätig werden will, hat er doch jetzt auch das verfassungsmäßige Recht dazu, hier dem Präsidenten aber auf die ein oder andere Weise eine Struktur vorzuschreiben, sollte nicht im Interesse des Kongresses sein, zumal dann denke ich wiederum gegen die Verfassung verstoßen wird, indem der Präsident eben nicht mehr frei und mit Billigung des Kongresses über die Struktur der Administration bestimmen kann. Das ist natürlich nur meine persönliche Meinung, die auch nicht unbedingt vor dem Supreme Court Bestand haben muss. Allerdings sollten wir uns in solchen Fällen in jedem Fall Gedanken darüber machen, ob der Grundtenor der Verfassung dann überhaupt noch Beachtung findet.
Natürlich findet auch dieses Recht des Kongresses irgendwann sein Ende, wenn es die Exekutive zu sehr beschränkt, denn wie alles gilt es nicht unbeschränkt.
Dass es dem Präsidenten sauer aufstößt, er seinen politischen Willen nicht umgesetzt sieht? Das selbe Argument gilt doch für einen Präsidenten, der in fragwürdiger Weise - bislang noch - auf das Strafmaß in Fällen, die nach dem USPC mit der Todesstrafe bedroht sind, aktiv und bestimmend einwirken kann. Das stört Sie meiner Beobachtung nach nicht im Geringsten, auch wenn es hier ausreichend verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Bedenken, denen der Text eines Verfassungs-Zusatzes nicht einmal entgegen steht.
An welchen Beobachtungen machen Sie das fest?
Ohne jetzt eine Opinion von Ihnen zu verlangen, Mr. Chief Justice, also nur interessehalber: Wann würde der Kongress die Exekutive zu sehr beschränkt? Zum Beispiel er eine vom Präsidenten explizit gewünschte Behörde abschaftft? Oder dem Präsidenten vorschreibt, dass er eine Behörde einzurichten hat, die der Präsident für unnötig hält oder dessen Aufgaben er lieber auf eine bereits bestehende Behörde übertragen würde.? Oder darf der Kongress jedwede Grundpfeiler legen, aber nur nicht ins Detaiil gehen? Oder vielleicht eine Handlung die mir jetzt grade auch nicht in den Sinn gekommen ist, Ihnen aber?
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