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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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1

Freitag, 30. September 2011, 04:41

S. 2011-103 Questioning of the Administration




Honorable Members of Congress:

Sen. Roberts richtet folgende Fragen an die Administration.

Ich erteile einem Vertreter der Administration das Rederecht.
Der Antwortende hat folgenden Eid zu leisten:

Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit,
und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.

Die religiöse Beteuerung kann entfallen.

Die Befragung ist nach der Vereidigung eröffnet.
Sie dauert 168 Stunden und wird bei Bedarf verlängert.


President of the Senate


I. Derzeit sieht es so aus, dass die Assembly of Astoria State demnächst ein Gesetz mit der Bezeichnung "Astoria State Nuclear Phaseout Act" verabschieden wird, welches den Ausstieg des Staates Astoria State aus der Atomenergie zum Inhalt hat.
1. Wie steht die Administration zur Verabschiedung dieses Gesetzes im Hinblick auf die ausschließliche Bundeskompetenz nach Art. VI, Sec. 5 SSec. 1 der Verfassung, Strich 7 ("öffentliche Infrastruktur, sofern von bundesweiter Bedeutung") und die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Staaten?
2. Wird die Administration nach der Verabschiedung (notfalls gerichtlich) gegen Astoria State vorzugehen, um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Staaten zu wahren?

II. In New Alcantara gibt es ein Gesetz mit der Bezeichnung "Aquisition of Land Limitation Act", welches ausdrücklich besagt: "Keine natürliche oder juristische Person ist berechtigt, im Freistaat Land dem Nutzungszweck zu widmen, auf ihm Menschen hinzurichten oder zu töten, oder anderen Land zu diesem Zweck zu überlassen." In Freeland gibt es ein Gesetz mit der Bezeichnung "Freeland Land Acquisition Limitation Act", welches ausdrücklich besagt: "Niemand ist berechtigt, im Freistaat Freeland durch Kauf oder Erbe Land zu erwerben, wenn er die Absicht hat, auf dem erworbenen Land die Tötung von Menschen durchzuführen oder zuzulassen."
1. Wie steht die Administration zur Verfassungsmäßigkeit dieser Gesetze im Hinblick auf das Prinzip der Bundestreue und die Bundeskompetenzen nach Art. VI, Sec. 5 SSec. 1 der Verfassung, Strich 6 ("die Straf-, Strafprozess- und Strafvollzugsgesetzgebung, Amnestie und Begnadigung sowie die rechtliche Regelung des geistigen Eigentums;") sowie das Verbot von Enteignungen nach Art. II Sec. 7 SSec. 5 der Verfassung?
2. Wird die Administration (notfalls gerichtlich) gegen New Alcantara und Freeland vorzugehen, um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Staaten zu wahren?
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Luciano Marani

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2

Freitag, 30. September 2011, 12:58

Madam President,
ich, Luciano Marani, U.S. Attorney General, stehe als Vertreter der Administration für diese Befragung bereit.

Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit,
und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.


1. Wie steht die Administration zur Verabschiedung dieses Gesetzes im Hinblick auf die ausschließliche Bundeskompetenz nach Art. VI, Sec. 5 SSec. 1 der Verfassung, Strich 7 ("öffentliche Infrastruktur, sofern von bundesweiter Bedeutung") und die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Staaten?

Gemäß Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (Quelle wird noch gesucht) ist die Bedeutung jeglicher Sache als für den Bund bedeutsam restriktiv anzusehen, d.h. dass eine Bundeskompetenz erst dann zum Tragen kommt, wenn eine Zuständigkeit des Bundesstaates nicht einmal sehr entfernt eingreift. Damit wird Art. VI Sec. 1 Ssec. 1 S. 1 gedient.

Ob Energieversorgung von nationalem Interesse ist, unterliegt durchaus dem Meinungsstreit. Gehen wir einmal von dem Fall aus, dass die regionalen Energieerzeuger den Bedarf nicht decken können. Dann hat Astoria State wohl zusätzliche Energie gegen Entgelt zu besorgen. Es gibt hier Überschneidungen zum Privatrecht. Astor beruht aber auch auf dem Prinzip, dass der Staat nichts hoheitlich tun soll, was die Bürger in Eigenregie selbst tun können. Wenn Astoria State also auf die Atomkraft als einen Teil des Energieangebots verzichtet, dann muss es selbst die Mehrkosten für einen notwendigen Ausgleich aufbringen. Den Bund hat dies jedoch vorrangig nicht zu interessieren.

2. Wird die Administration nach der Verabschiedung (notfalls gerichtlich) gegen Astoria State vorzugehen, um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Staaten zu wahren?

Nein. Energiebedarfsdeckung ist Staatensache. Erst wenn der Bund ersucht wird, evtl. auftretende Diskrepanzen zu beseitigen, wird sich dies der Bund zur Deckung der Kosten entgelten lassen, sofern keine anderweitige Abhilfe durch andere Bundesstaaten bzw. deren Energieversorger möglich ist.

1. Wie steht die Administration zur Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes im Hinblick auf das Prinzip der Bundestreue und die Bundeskompetenzen nach Art. VI, Sec. 5 SSec. 1 der Verfassung, Strich 6 ("die Straf-, Strafprozess- und Strafvollzugsgesetzgebung, Amnestie und Begnadigung sowie die rechtliche Regelung des geistigen Eigentums;") sowie das Verbot von Enteignungen nach Art. II Sec. 7 SSec. 5 der Verfassung?

Wenn ein zuständiges Gericht (notfalls höchstrichterlich) bestimmt, dass die Todesstrafe gegen einen Verurteilten in einem bestimmten Staat vollstreckt werden soll, dann wird dies geschehen, unabhängig von bundesstaatlichen Regelungen oder öffentlichen Protesten. Denn hier nimmt der Bund sein ihm zustehendes Recht wahr, welches über jeden Staatsvorbehalt erhaben ist. Art. VI Sec. 1 Ssec. 1 S. 2.
Hypothetische Fälle zu behandeln ist jedoch eine Aufgabe für die Rechtswissenschaft. Sollte es zu einem existenten Fall kommen, dann werden sich die Gerichte ohnehin mit der Sache befassen.

2. Wird die Administration (notfalls gerichtlich) gegen New Alcantara vorzugehen, um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Staaten zu wahren?

Der Bund vollstreckt seine ihm zustehenden Maßnahmen an dem Ort, der durch Bundesrecht vorgegeben ist. Wenn die Staaten damit ein Problem haben, ist es an den Staaten, innerhalb der Rechtsordnung dagegen vorzugehen, nicht am Bund. Sollten jedoch vom Bund garantierte Rechte verletzt werden, dann ist das nicht mehr vom Schutz der Rechtsordnung getragen und die Bundesbehörden werden dann nach Bundesrecht dagegen vorgehen bzw. die betroffenen Menschen.
Die Möglichkeiten des Bundeszwanges Art. VI Sec. 4 sind hierbei das letzte Mittel.
Mir ist jedoch auch hier kein real existenter Fall bekannt, sodass dies ebenfalls hypothetischen Charakter hat.
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

Taylor Kay Roberts

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3

Freitag, 30. September 2011, 13:43

Mr. Attorney General,

gelinde gesagt erstaunt mich die Einschätzung der Administration in Beantwortung meiner Frage I.1 etwas, dass die Energieversorgung Angelegenheiten der Staaten wäre. Die Energieproduktion in diesem Land ist sowieso Sache von Privatunternehmen, es geht hier mehr um die Bereitstellung der Infrastruktur. Das Stromnetz besteht in Astor aber meines Wissens nach nicht aus acht getrennten Netzen, sondern ist ein großer Verbund, der Staatsgrenzen überschreitet, und auch Strom ist bekanntlich nicht einem Staat zuordenbar. Der Ausfall eines Kraftwerkes in einem Staat oder ein besonders hoher Verbrauch kann durch die dadurch verursachten Spannungsabfälle Konsequenzen auch über die Staatsgrenze hinaus haben - wenn Astoria State nicht in der Lage wäre, seinen Strombedarf zu decken, müssen Kraftwerke in Freeland oder Assentia einspringen. In meinen Augen erfüllt ein staatsgrenzenüberschreitendes Stromnetz eindeutig den Tatbestand, Bestandteil der Infrastruktur und von bundesweiter Bedeutung zu sein.

Daher meine Nachfrage:
Was ist nach Meinung der Administration öffentliche Infrastruktur von bundesweiter Bedeutung? Die Administration möge mir einen Einblick in ihre Ansichten geben und die ihrer Meinung nach zutreffenden Bereiche hier auflisten.

Was die Beantwortung meine Frage II angeht, folgende Nachfrage:
Hält die Administration das Bestehen eines gegen die Kompetenzordnung der Bundesverfassung bestehenden Staatsgesetzes nicht für "praktisch" genug, um ihre Aufgabe als Exekutive wahrzunehmen, nämlich für die ordentliche Durchsetzung und Einhaltung des Bundesrechts (zu dem ich auch die Bundesverfassung und die in ihr beinhaltete Kompetenzordnung zählen würde) zu sorgen?
Taylor Kay Roberts
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Luciano Marani

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4

Freitag, 30. September 2011, 14:56

Madam Senator,

zuerst: Ich habe nicht vollständig verstanden, wie ein Stromnetzt genau funktioniert. Selbst Kraftwerke brauchen und bekommen Strom aus dem Netz, um Strom ins Netz geben zu können. Ich verstehe nicht einmal, wie ich aus derselben Steckdose Strom von einem Anbieter und, wenn ich den Anbieter wechsle, dann Strom von einem anderen bekomme. Die Leitung ist diesselbe und der neue Strom hat genau dieselben Eigenschaften wie der alte, er wird ja auch anteilig von genau denselben Kraftwerken erzeugt. Aber warum er billiger ist, das geht über meinen Verstand.

Doch zurück zur Bundesinfrastruktur:
"Die öffentliche Infrastruktur, sofern von bundesweiter Bedeutung"
Wie versteht sich das öffentlich? Öffentlich im Sinne von öffentliches- also Staatseigentum? Oder einem unbestimmten Personenkreis zugänglich?

Preamble: "Getrieben von der Vision und der Sehnsucht, einen vollkommenen Bund zu schaffen; um Demokratie und Rechtstaatlichkeit festzuschreiben, Freiheit und Gleichheit zu garantieren, Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung zu ermöglichen, Frieden und Fortschritt zu erhalten sowie angemessene Lebensumstände für künftige Generationen zu sichern, erklärt und bestimmt das astorische Volk hiermit in Kraft seiner Souveränität diese Verfassung für die Vereinigten Staaten von Astor."

Art. I Sec. 4 "Das Volk der Vereinigten Staaten bekennt sich feierlich zu den unveräußerlichen Rechten des Menschen und des Bürgers, wie sie in diese Verfassung Eingang gefunden haben. Sie sollen, [...] alles staatliche Handeln limitieren und die handelnden Volksvertreter, Beamten und sonstigen Amtsträger binden und verpflichten."

Gibt es einen Anspruch auf Versorgung? Das bestimmten die Verfassung und die Gesetze.
Neulich hat ein Staat das Recht auf einen Internetzugang zum Grundrecht erhoben, die Kostenfrage jedoch offen gelassen. In Astor gilt, dass man alles, was man haben will, bezahlen muss.

Von der Bundesinfrakstruktur gab es früher mehr: Straßen, später Autobahnen; die Eisenbahn, die unsere Nation und die Küsten miteinander vereint hat, Hafenanlangen, Flughäfen, Kanäle, kurzum alle bundesweiten Verkehrsverbindungen. Dazu kamen nationale Kommunikationsmittel wie Telegraphen- und Telefonleitungen, später dann die Satelliten, auf die sich immer mehr Übertragungen stützen ... Und dann begann die Zeit der Privatisierung.

Und heute verstehe ich unter Bundesinfrastruktur nur noch sehr wenig. Vieles von dem Genannten ist privatisiert oder wird es. Und das meiste davon ist nach wie vor von bundesweiter Bedeutung.

Meiner Meinung nach sollte die Grundversorgung beim Staat verbleiben:
Energie, Wasser, Kommunikation, Transfer (zu Land, zu Wasser und in der Luft), nationale wie öffentliche Sicherheit, das Gerichtswesen und nicht zuletzt das Bildungswesen, das kann ich gar nicht oft genug sagen. Nimmt das Raunen in den Reihen des Kongresses wahr. Bei allem, was es "auch" privat gibt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis es dies "nur" privat gibt. Diese Entwicklung gefällt mir zwar nicht, aber ich bin kein Bundes- oder Staatsgesetzgeber.

Der absolute Kern jedoch besteht meiner Ansicht nach nur für die Bereiche der Infrastruktur für
1. die nationale Sicherheit (Kasernen, Sperrzonen, Militärhäfen, Flugplätze)
2. alle Behörden und Gerichte, auch die politischen Einrichtungen (Dienstsitze, Gebäude, Liegenschaften)
3. Kommunikationsleitungen, einschließlich der Satelliten
4. Energieleitungen, nicht jedoch die Kraftwerke, die als Spiegelbild der Wohnung des Verbrauchers nicht als öffentlich zu verstehen sind
5. Hauptverkehrsstrecken für Auto, Bahn, Schiffe und "Flugzeuge" (Flughäfen und Luftraumüberwachung)

Übergänge von national zu regional sind aber fließend, vor allem hier in Astoria City.

Nichts desto trotz geht dies alles am Thema vorbei:
Astoria State verzichtet im wesentlichen auf Atomkraftwerke und entsprechendes Material im Bundesstaat. Nicht auf Strom. Und dabei verzichten Sie auch nicht auf Atomstrom, sondern nur auf Atomkraftwerke, die in Astoria State produzieren. Dadurch ist jedoch die Infraktstruktur, also die greifbare technische Einrichtung, nicht gefährdet, sondern aller höchstens die Versorgung mit dem, was über diese Infrastruktur läuft bzw. verteilt wird.



II. Ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass die betreffenden Staatsgesetze mit der Verfassung unvereinbar sind.
Doch nur, weil ich dieser Ansicht bin, kann ich nicht dem Präsidenten zur Bundesexekution raten.
Sie kennen Art. V Sec. 3 Ssec 3 S. 1:

"Kommt [ausschließlich] der Oberste Gerichtshof [nach einem rechtmäßigen Verfahren] zum Ergebnis, dass ein Gesetz, eine Verfügung oder sonstige Maßnahme [nicht nur des Bundes] mit der Verfassung der Vereinigten Staaten formal und sachlich nicht vereinbar ist, so soll die betreffende Norm nichtig sein."

Und der oberste Gerichtshof befasst sich [mit Ausnahme von Gutachten] nicht mit hypothetischen Fällen.
Es bedarf eines Streites aufgrund eines konkreten Falles. Eine abstrakte Normenkontrolle gegen Gesetze findet bekanntlich nicht statt.

Ich werde mich hüten, politisch heikle Maßnahmen gegen die Souveränität der Bundesstaaten zu initiieren, wenn ich mir sicher bin, dass sich ein Gericht dann mit dem Bund als beklagte Partei befassen wird. Dann hätte man zwar einen konkreten Fall, doch am Ende würde wohl dann auch nicht die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes festgestellt werden, weil nicht aus dem Gesetz, sondern aufgrund von Bundeshandeln eine Rechtsverletzung vorliegen würde.

Oder raten Sie dem Department of Justice zur Überprüfung aller Staatsgesetze auf Bundesverfassungskonformität und wenn diese nicht festgestellt wird, mit Maßnahmen gegen die Souveränität dieser Staaten, die nur deshalb unternommen werden, damit es Fakten und einen Fall gibt, um diese Gesetze en passant aufheben zu lassen, ohne dass einem anderen durch das Gesetz bisher ein Recht beschnitten worden wäre?
Geben Sie mir dazu das OK, und ich werde umgehend vorerst gegen Savannah derartige indirekte abstrakte Normenkontrollverfahren einleiten.
Trinkt einen Schluck Wasser während er hofft, dass der Scherz erkannt wurde.
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

Taylor Kay Roberts

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5

Freitag, 30. September 2011, 18:21

Madam President,

auch wenn ich mich weiter gerne mit dem Attorney General über die in meinen Augen wenig schlüssige Auslegungen der Verfassung durch die Administration und seine Ansichten zu den hier angesprochenen Themen unterhalten würde, ist meine Möglichkeit der Nachfrage doch mit der nächsten Frage erschöpft. Er darf sich aber versichert sein, dass ich dieses Thema demnächst noch etwas weiter aufgreifen werde.
Meine letzte Frage möchte ich jedoch nochmal dem Verhältnis zwischen Bund und Staaten widmen. Da der ehrenwerte Attorney General hier mehrfach von "hypothetischen Fällen" gesprochen hat, wenn es um offensichtlich gegen die Kompetenzordnung verstoßende Gesetze von Staaten - wie die von mir angeführten Gesetze in New Alcantara, Freeland und möglicherweise bald in Astoria State - geht, und von Maßnahmen der Bundesexekution, die man dagegen ergreifen sollte, würde ich zum Abschluss dieser Befragung gerne wissen - und man Verzeihe mir den Umfang und die Konstruktion dieser Frage -:
    Hat der Attorney General in seiner Erwägungen über das Vorgehen gegen verfassungswidrige Gesetze bei Staaten auch die Erhebung einer Klage im Verfahren des Federal Trials zwischen Bund und Staaten nach Art. V Sec. 3 SSec. 1 der Verfassung, Strich 2, konkretisiert in Article III Sec. 3 des Supreme Court Acts, die für genau solche Fälle, in denen entweder der Bund oder ein Staat die in der Verfassung gesetzte Kompetenzordnung missachtet und in der eine Klage erhoben werden kann, wenn der Kläger "durch eine Maßnahme oder Unterlassung des Klagegegners in verfassungsmäßigen oder in der Verfassung wurzelnden Rechte[n] oder Pflichten verletzt oder unmittelbar gefährdet" ist, was bei einer Verletzung der Kompetenzordnung der Bundesverfassung offensichtlich der Fall ist, angemessen berücksichtigt?


Und, um die Frage des Attorney General zu beantworten: Sollten Sie der hinreichend verfestigten Ansicht und Überzeugung sein, ein Gesetz des Staates Savannah würde die Kompetenzordnung der Bundesverfassung in hinreichend schwerwiegendem Maße missachten, so würde ich Ihnen raten, umgehend in einem Federal Trial vor dem Supreme Court prüfen zu lassen, ob dem so ist. Wie das Urteil ausfallen würde, die Frage wäre ein für alle Mal geklärt. Und darüber hinaus läge es als Senator fern, dem Attorney General of the United States Ratschläge für die Führung seines Amtes erteilen zu wollen - da gibt es mit Sicherheit besser qualifizierte Personen in diesem Lande.
Schließlich danke ich Ihnen, Mr Attorney General, für ihr Erscheinen hier auf dem Capitol Hill und die schnelle, direkte und ausführliche Beantwortung meiner Fragen.
Taylor Kay Roberts
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Edgar Wilson

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6

Sonntag, 2. Oktober 2011, 00:08

Handlung:ist anwesend und hört zu
Handlung:

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Charlotte McGarry

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7

Sonntag, 2. Oktober 2011, 00:58

Handlung:Geht in die Raucherlounge und schaut, ob sie dort Senator Witfield und seine grandiosen Ideen findet.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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8

Montag, 3. Oktober 2011, 22:42

Mr. President pro tempore,

ich nehme bis auf weiteres die Vertretung der Administration anstelle von Mr. Marani ein, der aufgrund der Erledigung seines Amtes nicht mehr im Namen der Administration sprechen kann und infolge dessen nicht mehr das Rederecht in dieser Angelegenheit genießt.

Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit,
und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.


Hat der Attorney General in seiner Erwägungen über das Vorgehen gegen verfassungswidrige Gesetze bei Staaten
auch die Erhebung einer Klage im Verfahren des Federal Trials zwischen Bund und Staaten nach Art. V Sec. 3 SSec. 1 der Verfassung, Strich 2, konkretisiert in Article III Sec. 3 des Supreme Court Acts, die für genau solche Fälle, in denen entweder der Bund oder ein Staat die in der Verfassung gesetzte Kompetenzordnung missachtet und in der eine Klage erhoben werden kann,
wenn der Kläger "durch eine Maßnahme oder Unterlassung des Klagegegners in verfassungsmäßigen oder in der Verfassung wurzelnden Rechte[n] oder Pflichten verletzt oder unmittelbar gefährdet" ist, was bei einer Verletzung der Kompetenzordnung der Bundesverfassung offensichtlich der Fall ist, angemessen berücksichtigt?


Ich beantworte die Frage der Senatorin von Savannah wie folgt:

ich gehe davon aus, dass der Attorney General als Leiter der obersten Bundesbehörde für Justiz deratige Bestimmungen in pflichtgemäßem Ermessen berücksichtigt hat.
Ich bin mir auch sicher, dass die Praxis dabei nicht außer Acht gelassen hat. Denn wenn eine solche Sache vor einem Gericht in entsprechenden Staaten verhandelt wird, dann wird das Gericht von Amts wegen das Recht anwenden und sich im Zweifel im zuge eines konkreten Normenkontrollverfahrens an den Obersten Gerichtshof wenden.
Mr. Marani nimmt sich bekanntlich nicht zu wichtig, als in politischem Aktionismus Klage gegen alles und jeden zu erheben, obwohl aktuell gar kein faktischer Streit, sondern nur ein akademisch theoretischer vorliegt. Die perfekte Welt- und Rechtsordnung zu schaffen, ist zwar löblich, doch Probleme sollte man angehen, wenn sie vorliegen.

Des Weiteren würde ich Ihnen empfehlen, Mr. Marani in seiner Senatsanhörung ohne Begrenzung auf die Anzahl von Fragen selbst diesbezüglich zu befragen, empfehle dazu aber keine Entscheidungsfragen.
Helen McCrary
Member of the Liberal Movement
Former Member of the U.S. Foreign Service

9

Sonntag, 9. Oktober 2011, 18:23




Honorable Members of Congress:

Da offensichtlich kein weiterer Nachfragebedarf besteht und alle bereits gestellten Fragen seitens der Administration beantwortet wurden, ist die Befragung hiermit geschlossen.
Ich danke Mr. Marani und Ms. McCrary für Ihre Anwesenheit.


President of Congress

Congressman (R-LA)