Mr. Speaker,
ich werde dem Gesetzentwurf zustimmen.
Unabhängig davon möchte ich dem Speaker beipflichten, dass wir das Grundsätzliche einmal neu definieren sollten.
Definieren heißt auch mit Grenzen versehen, Grenzen ziehen und das eine vom anderen unterscheiden.
Auch taucht ab und an immer wieder der Wunsch nach Änderung der Wählerregistrierung auf.
Es gibt neben den Besuchern die Einwohner, Staatsbürger, registrierte Wähler. Wollen wir diese Dreiteilung beibehalten?
Was sind die Rechte, was sind die Pflichten der einzelnen Gruppen? Qualitativ von unten nach oben geordnet ergibt sich folgender Aufbau:
Besucher ist jeder, der im Hoheitsgebiet (in diesem Forum) etwas tut, sie dürfen aber weder Ämter übernehmen, noch gewählt werden, noch wählen.
Dann haben wir die Einwohner, die dauerhaft hier leben (Neben-IDs), die (Ernennungs-) Ämter übernehmen dürfen.
Dann haben wir die Staatsbürger (Haupt-IDs), die gewählt werden dürfen. Sie haben eine Verpflichtung zur Aktivität, sonst wird ihnen die Staatsbürgerschaft entzogen; sie werden also bei Inaktivität wieder "nur" Einwohner.
Und schließlich haben wir die registrierten Wähler, die überdies auch wählen dürfen. Sie sind diejenigen, auf die es für Wahlen ankommt, denn ihre Stimmen entscheiden die Besetzung der Wahlämter.
Soll dies so bleiben, soll dies geändert werden?