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Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

Beiträge: 1 956

Wohnort: Gareth, Freeland

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21

Donnerstag, 5. Oktober 2006, 15:26

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
Wenn die WiSim wirklich in Gang kommt, und zwar nicht nur auf bsecosim-Ebene, sondern auch auf der Ebene von Dienstleistungen wie Website-Gestaltung und was nicht noch alles (und das scheint sich hier jeder zu wünschen), wird es früher oder später zu Streit kommen, weil einer eine vertragliche Pflicht nicht erfüllt oder einem anderen ganz einfach Schaden zugefügt hat.


Soweit ich mich entsinne, gibt es oder gab es dafür ein bereits beschlossenes Vertragesgesetz des Bundes.
Wozu also ein komplettes Privat- und Gesellschaftsrecht.
Salute
Bastian Vergnon


Harriet P. Armstrong

Former Vice President of the United States

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Bundesstaat: -

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22

Donnerstag, 5. Oktober 2006, 15:35

Zitat

Original von Bastian Vergnon
Soweit ich mich entsinne, gibt es oder gab es dafür ein bereits beschlossenes Vertragesgesetz des Bundes.


*harriet sieht die debatte im fernsehen und veranlasst ihre mitarbeiter, vergnon eine kleine notiz zukommen zu lassen ;)*

Gibt es nicht; der Contracts Bill wurde vom Senat oder RH zurückgewiesen. Auch ist strittig, ob der Bund überhaupt die Kompetenz hat, das Vertragsrecht zu regeln - "Handel zwischen den Bundesstaaten" ist auslegungsbedürftig, könnte sich z.B. auch auf die Festlegung von Binnenzöllen oder ähnlichem beziehen.
Yours truly,
Harriet P. Armstrong
Former Vice President of the United States


Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

Beiträge: 1 956

Wohnort: Gareth, Freeland

Bundesstaat: -

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23

Donnerstag, 5. Oktober 2006, 15:38

Zitat

Original von Harriet P. Armstrong

Zitat

Original von Bastian Vergnon
Soweit ich mich entsinne, gibt es oder gab es dafür ein bereits beschlossenes Vertragesgesetz des Bundes.


*harriet sieht die debatte im fernsehen und veranlasst ihre mitarbeiter, vergnon eine kleine notiz zukommen zu lassen ;)*

Gibt es nicht; der Contracts Bill wurde vom Senat oder RH zurückgewiesen. Auch ist strittig, ob der Bund überhaupt die Kompetenz hat, das Vertragsrecht zu regeln - "Handel zwischen den Bundesstaaten" ist auslegungsbedürftig, könnte sich z.B. auch auf die Festlegung von Binnenzöllen oder ähnlichem beziehen.


*dreht die Notiz um und schreibt zurück*
Ihr Juristen bringt mich noch um die letzten Reste meines Verstandes. ;)

Dennoch müsste für die von Mr. Muffley beschriebenen Fälle eigentlich ein Vertragsrecht reichen, oder?
Salute
Bastian Vergnon