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Mittwoch, 4. Oktober 2006, 08:55

Aussprache: Nationalgarden

Auf Antrag der Präfekten Monroe und Vergnon eröffne ich hiermit eine Aussprache zum Thema bundesstaatliche Nationalgarden.

Citizen and Senator of Freeland
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Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

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2

Mittwoch, 4. Oktober 2006, 11:09

Zuerst wäre aus meiner Sicht einmal zu klären, ob das Gesetz in seiner bisherigen Form juristisch einwandfrei ist. Schließlich werden hier Zuständigkeiten und Kosten für die Nationalgarde zwischen Bund und Bundesstaaten geteilt.
Darf der Bund einfach durch den Kongress festlegen lassen, was die Bundesstaaten an Kosten zu leisten haben beziehungsweise welche Zuständigkeiten sie bei den Nationalstaaten zu haben haben?
Salute
Bastian Vergnon


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3

Mittwoch, 4. Oktober 2006, 14:07

Zur Übersicht möchte ich den aktuellen im Kongress diskutierten Antrag hier einstellen.

Zitat


National Guard Bill

Article I - Fundementals
(1) Die Milizen der Vereinigten Staaten von Astor werden als National Guards bezeichnet.
(2) Sie unterteilen sich in National Army Guard, National Naval Guard und National Air Guard.
(3) Die National Guards dürfen in Friedenszeiten in ihrem Heimatstaat eingesetzt werden, wenn der Gouverneur den nationalen Notstand ausgerufen hat.
(4) Sie unterstehen dem Gouverneur ihres Heimatstaates.
(5) Außerhalb ihres Heimatstaates dürfen Sie zu jeder Zeit nur mit der Genehmigung des Congress und unter dem Oberbefehl des President eingesetzt werden.
(6) Die National Guards gelten in Kriegszeiten als Teil der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Astor und unterstehen dem Commander in Chief. In diesem Falle gilt für sie der Armed Forces Act.
(7) Die Personalkosten der National Guards werden von ihrem Heimatstaat getragen, ebenfalls die Unterhaltskosten für Infrastruktur und Gerät. Die Beschaffung der Ausrüstung obliegt dem Department of Defense.

Article II - Entry into force
Diese Gesetzt tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eugene Monroe« (4. Oktober 2006, 14:08)


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4

Mittwoch, 4. Oktober 2006, 14:45

Ich möchte prinzipiell daraufhinweisen, das die eigenen Regelungen Freelands über die Führung der Nationalgarde duch diesen Entwurf erheblich eingeschränkt werden. Nähre Punkte folgen;

Zitat

(1) Die Milizen der Vereinigten Staaten von Astor werden als National Guards bezeichnet.


Es sollten auch Bezeichnungen aus anderen astorischen Sprachen erlaubt sein.

Zitat

(2) Sie unterteilen sich in National Army Guard, National Naval Guard und National Air Guard.
(3) Die National Guards dürfen in Friedenszeiten in ihrem Heimatstaat eingesetzt werden, wenn der Gouverneur den nationalen Notstand ausgerufen hat.
(6) Die National Guards gelten in Kriegszeiten als Teil der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Astor und unterstehen dem Commander in Chief. In diesem Falle gilt für sie der Armed Forces Act.


Diese Struktur und die Zeiteinschränkung auf Notstand verhindert die Ausübung der bisherigen zivilen Aufgaben, die die Nationalgarde in Freeland hatte und macht es zu einer rein militärisch organisierten Truppe.

Zitat

(7) Die Personalkosten der National Guards werden von ihrem Heimatstaat getragen, ebenfalls die Unterhaltskosten für Infrastruktur und Gerät. Die Beschaffung der Ausrüstung obliegt dem Department of Defense.


Der Begriff Gerät bzw. Ausrüstung können sich überlappen und sind daher viel zu ungenau definiert. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass das Tragen eines so hohen Kostenanteils seitens der Bundesstaaten ungerechtfertigt ist in Anbetracht ihrer geringen Verfügungsgewalt über die Nationalgarde.

Um die derzeitige Praxis Freelands (von anderen Bundesstaaten ist mir nichts ähnliches bekannt) und die Planungen des Bundes zu integrieren, sehe ich folgende Punkte, die geklärt werden sollten. Der Teil der ständigen zivilen Nutzung, die die Nationalgarde bisher erfüllt hat und mit diesem Gesetzentwurf unmöglich wird, sollte in eine oder mehrere separate Organisationen überführt werden. Zweitens sollte die Kostenaufteilung genauer definiert werden, zudem sollte der Bund das Mehr der Kosten tragen, da der einzelne Bundesstaat wie gesagt kaum noch Vefügungen über die Nationalgarde hätte. Außerdem sollten für Friedenszeiten die Weisungsbefugnisse des Bundesstaates klarer definiert werden.

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Mittwoch, 4. Oktober 2006, 18:38

Kompetenrechtlich ist das in der Tat nicht ganz einfach....der Vergleich mit den RL-USA hilft nicht weiter, weil die Verfassung dort ausdrücklich die Nationalgarden (als "militias") erwähnt und die Regelung darüber dem Bund zuschreibt.

Citizen and Senator of Freeland
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Donnerstag, 5. Oktober 2006, 19:47

Liebe Mitglieder des Volksrates, wie ich aus den ƒußerungen der Mitglieder schließen kann, stehen an dem aktuell im Kongress diskutierten Gesetzentwurf über die Nationalgarden erhebliche Bedenken über die Kompetenz- und Kostenverteilung. Ich bitte daher den neu gewählten Senator Muffley die Kongressmitglieder über diese Punkte zu unterrichten. Der Kongress sollte ferner darüber informiert werden, dass es in Freeland seit langer Zeit eine Nationalgarde auf der Basis gesetzlicher Regelungen gibt (wobei teilweise das Gegenteil behauptet wurde).

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7

Freitag, 6. Oktober 2006, 13:33

Da ich noch immer Volksratspräsident bin und ein Nachfolger nicht in Sicht ist, übernehme ich das hier.

Mr Andriz wird Rederecht in diesem Thread erteilt.

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Freitag, 6. Oktober 2006, 13:53

Werte Mitglieder des People's Council,

als Gouverneur von Chan-Sen möchte ich einige Worte zum oben stehenden Entwurf verlieren.

Zum ersten - und zum wichtigste Punkt: Die National Guard ist nicht der Katastrophenschutz eines Staates. Die National Guard ist das beste Werkzeug eines Staates gegen eine Invasion - denn wenn jeder Teilstaat möglichst viele seiner Bürger bestens trainiert und ausrüstet, kann eine Invasion nicht gelingen.
Natürlich setzt auch Chan-Sen seine Nationalgarde im Falle eines Notstands ein, der nicht kriegsbedingt ist - Gott sei Dank blieb unser Staat aber von richtig derben Naturkatastrophen in letzter Zeit verschont.
Aber die National Guard ist keine Feuerwehr. Zum Sandsackstapeln reicht es. Vielleicht auch mal zum Sichern einer evakuierten Stadt vor Plünderungen.
Aber nicht, um bei jedem Busunfall auszurücken, Verletzte zu bergen etc. Dafür gibt es private Bergungs- und Rettungsunternehmen. Die wollen ja auch von etwas leben.

Die Männer und Frauen stellen eine Miliz dar, kein stehendes Heer. Die Zeit, ihnen etwas beizubringen, ist also begrenzt und kann sich nur auf das Notwendigste beschränken: Kämpfen, überleben, gewinnen.

Deshalb: Machen Sie die National Guard nicht zur eierlegenden Wollmilchsau. Die National Guard nimmt als Werkzeug eine Waffe in die Hand, nicht einen Bolzenschneider oder Feuerwehrschlauch.

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Freitag, 6. Oktober 2006, 13:58

Das zweite Thema: Die Ausrüstung.

Das DoD übernimmt die Kosten für die Waffen und Geräte, die unsere National Guard benötigt um die Aufgabe des Trainings und der Landesverteidigung zu erfüllen. Die Einteilung der National Guard ist aber Landesssache. Wenn Freeland also nun einfällt, dass sie zwei Pionier-Regimenter benötigt, dann wird das DoD diese Pionier-Regimenter auch entsprechend ausrüsten - auf Staatskosten.
Und - diese ƒnderung habe ich bereits angesprochen: Wenn der Staat Hand auf die National Guard legt, dann wird der Staat auch die Personalkosten tragen.

Und das Wichtigste: Wenn der Staat aber nun gezwungen werden soll, Personal UND Gerät zu tragen - weshalb soll er die Reservisten nicht gleich in sein Army Reserve Corps übertragen, sondern sie in der National Guard verbleiben lassen?

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Freitag, 6. Oktober 2006, 14:13

Sehr geehrter Herr Andriz,

mir ist nicht ganz klar, ob sie bei Verwendung des Wortes Staats den einzelnen Bundesstaat oder den Bund meinen.

Zur Ihrer ersten Bemerkung möchte ich sagen, das nach dem Gesetz und der Praxis in Freeland die Nationalgarde sehr wohl für Katastrophenschutz zuständig ist. Ich verweise dabei auf den Artikel 405 CCF.

Zitat


Section/Article 405: The National Guard/ La Garde nationale

(1) Die Nationalgarde hat die Aufgabe des Objekt- und Katastrophenschutzes sowie der Überwachung der Grenzen, Nationalparks und Reservate Freelands im Krisenfall.
(2) Oberster Dienstherr ist der Gouverneur.
(3) Sie besteht aus 15 000 Mann Berufsgardisten sowie 15 000 Mann Reservisten, welche bei der Mobilmachung eingezogen werden.
(4) Bestimmungen über Ausrüstung der Nationalgarde obliegen der Staatsregierung.
(5) Sie besteht aus der Luftüberwachung, der Küstenwache und dem Grenzschutz.

Andriz

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Freitag, 6. Oktober 2006, 17:42

Das heißt Sie haben ein stehendes Herr von 15000 Mann?
Wow - Freeland muss es finanziell recht gut gehen.

Sorry, das wusste ich nicht und im Grunde erscheint es mir auch ein bißchen übertrieben.

Nachtrag: Also wenn ich die National Guard, wie ich sie verstehe, mit der Nationalgarde Freelands vergleiche, kommt da relativ wenig Deckung bei raus. Bei Ihnen scheint es eine Truppe zur flexiblen Nutzung im Bereich Naturschutz (Nationalparks), Grenz- und Küstenschutz (Coast Guard, Grenzschutz) und Katastrophenschutz (Feuerwehr, THW bzw. ein US ƒquivalent) zu sein...

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andriz« (6. Oktober 2006, 17:45)


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Freitag, 6. Oktober 2006, 17:50

Die Nationalgarde hat in der jetzigen Form Aufgaben der Inneren Sicherheit zu erledigen (außer vielleicht der Schutz der Grenzen). Deswegen widerspricht die geplante Funktion für diese Organisation nach dem Nationl Gurad Bill auch der bisherigen. Aus meiner Sicht sollten die Nationalgarden als militärische Verbänden vom Bund organisiert werden und nicht von den Bundesstaaten, da diese Aufgaben eindeutig der ƒußeren Sicherheit zugeordnet werden muss.

edit: dito

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eugene Monroe« (6. Oktober 2006, 17:51)


Andriz

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Freitag, 6. Oktober 2006, 20:02

Ich habe ja die *simoff* Tradition der US National Guards aufgenommen, die es ja in der Tat bereits gab BEVOR es eine "Grand Army of the Republic" gab, die US Streitkräfte. Die Frage ist nun, ob es in Freeland die Bereitschaft gibt, das bisherige Konzept zu erneuern und mit Astoria City abzustimmen.
Ich weiß, ihr wart zuerst da ,-)

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