Right Honorable Member of Congress,
mit dem vorliegenden Entwurf sollen einige Klarheiten in Bezug auf das Wahlprozedere und die näheren Umstände selbiger geschaffen werden.
So sieht der Entwurf vor, dass bei entschuldigter Abwesenheit des Wahlamtsleiters die Ankündigung der Wahl auch abweichend der Vorschrift von 21 Tagen vor Wahlbeginn erfolgen kann. Damit schaffen wir eilige Notgesetze wie sie in der Vergangenheit wegen Fristverletzungen verabschiedet werden mussten ab.
Des Weiteren legt der Entwurf eine Frist für Wahlbeschwerden fest. Dies scheint notwendig, um Wahlanfechtungen auszuschließen, die zum Ende einer Legislaturperiode vorgebracht werden und die gesamte Arbeit einer kompletten Amtszeit zunichte machen könnte. Wenn jemand Unregelmäßigkeiten bei einer Wahl feststellt, so wird er diese auch sofort anbringen können und nicht erst Wochen später.
Der Entwurf sieht weiter vor, dass Mitglieder des Kongresses in Zukunft ihr Mandat verlieren, wenn sie sich 14 Tage unangekündigt von den Geschäften des Kongresses fern halten. Wer ein Mandat durch die Wähler zugesprochen bekommt, der hat seine Zeit und Kraft auch in die Parlamentsarbeit zu stecken und nicht in Dornröschenschlaf zu verfallen. Diese Regel trägt also Sorge dafür, dass die Parlamentsarbeit von aktiven, engagierten Mandataren gemacht wird. Die bisherige Regelung sah einen Mandatsverlust bei 14-tägiger unangekündigter Abwesenheit in Astor vor.
Und zuguterletzt schreibt der Entwurf explizit fest, wie Kandidaturen zu Wahlen eingereicht werden müssen. Diese Änderung trägt den vergangenen Wahlen Rechnung.
Ich bitte um Ihre Unterstützung.