Article IV.
Executive department
Section 1
Die vollziehende Gewalt soll einem Gouverneur (Governor) sowie den Beamten, die er zu seiner Unterstützung berufen kann, übertragen sein, diese sollen der Gouverneursstellvertreter (Lieutenant-Governor), der Staatssekretär (Secretary of State), der Generalstaatsanwalt (Attorney General), der Schatzmeister (Treasurer) und die Staatsräte (State Councillors) sein.
Section 2
Die oberste vollziehende Gewalt soll einem höchsten Beamten innewohnen, der als "Der Gouverneur des Staates Savannah" ("The Governor of the State of Savannah") bezeichnet werden soll.
Section 3
Der Gouverneur soll von den qualifizierten Wählern dieses Staates gewählt werden; der Gouverneursstellvertreter, der Staatssekretär, der Schatzmeister und der Generalstaatsanwalt sollen von dem Gouverneur entsprechend seines Bedarfes an ihren Diensten ernannt und entlassen. Die Ernennung des Gouverneursstellvertreters soll durch den Staatssenat bestätigt werden.
Section 4
Die Wahl des Gouverneurs soll jeweils in den Monaten Mai und November stattfinden. Der neugewählte Gouverneur soll sein Amt stets am ersten Tage des Monats antreten, der auf den Monat seiner Wahl folgt, und die Amtszeit des bisherigen Gouverneurs soll stets an diesem Tag enden.
Section 5
Der Gouverneur soll Bürger der Vereinigten Staaten und qualifizierter Wähler des Staates Savannah am ersten Tage des Wahlzeitraumes sein und sein Amt verlieren, sobald er eine oder beide dieser Bedingungen nicht mehr erfüllt; der Gouverneursstellvertreter soll Bürger der Vereinigten Staaten und qualifizierter Wähler des Staates Savannah am Tage seiner Nominierung durch den Gouverneur sein und sein Amt verlieren, sobald er eine oder beide dieser Bedingungen nicht mehr erfüllt.
Section 6
Der Gouverneur, der Gouverneursstellvertreter, der Staatssekretär, der Schatzmeister, der Generalstaatsanwalt und die Staatsräte sollen eine Vergütung für ihre Dienste erhalten, welche durch Gesetz bestimmt und für die Dauer ihrer Zeit im Amt weder erhöht noch gekürzt werden soll.
Section 7
Der Gouverneur soll Sorge dafür tragen, dass die Gesetze des Staates getreulich ausgeführt werden.
Section 8
Der Gouverneur kann zu jeder Zeit eidliche Stellungnahmen von jedem Bediensteten der vollziehenden Gewalt betreffend jeden von dessen Amtspflichten berührten Gegenstand verlangen; und er kann zu jeder Zeit eidliche Stellungnahmen von jedem Bediensteten und Leiter einer staatlichen Behörde oder Institution betreffend den Zustand, die Führung und Kosten ihres Amtes oder ihrer Einrichtung verlangen; und jeder Bedienstete oder Leiter, der falsche Angaben macht, soll des Meineides schuldig sein und entsprechend bestraft werden.
Section 9
Der Gouvernour soll, von Zeit zu Zeit, dem Staatssenat über die Lage der Regierung berichten und ihm solche Maßnahmen zur Beratung vorschlagen, die er für angemessen erachtet, und anlässlich des Endes seiner Amtszeit dem Staatssenat schriftlich über die Lage des Staates berichten; und er soll dem Staatssenat über seine Ausgaben Rechenschaft schulden und regelmäßig veranschlagen, welche Geldsumme für die verschiedenen Zwecke im Wege der Besteuerung aufzubringen sein werden.
Section 10
Der Gouverneur soll die Befugnis haben, Geldstrafen und Einziehungen unter den gesetzlich zu bestimmenden Bedingungen nachzulassen, und nach der Verurteilung Vollstreckungsaufschübe, Strafumwandlungen und Begnadigungen zu gewähren, außer in Fälle von Verrat und in Amtsenthebungsverfahren. In Fällen von Verurteilungen wegen Verrats kann der Gouverneur die Vollstreckung des Urteils aussetzen und dies dem Staatssenat mitteilen, dieser soll entweder eine Begnadigung, Umwandlung des Urteils, Anordnung seiner Vollstreckung oder weiteren Aufschub aussprechen. Er soll dem Staatssenat jede Begnadigung, Urteilsumwandlung und Vollstreckungsaufschub unter Angabe des Namens und der Tat des Verurteilten, des Urteils, des Datums und des Datums der Begnadigung, Umwandlung oder des Aufschubes mitteilen.
Section 11
Jeder vom Staatssenat angenommene Gesetzentwurf soll dem Gouverneur zur Billigung vorgelegt werden; wenn er die Billigung erteilt, soll er ihn unterzeichnen; doch wenn er die Billigung ablehnt, soll er ihn mit seinen Einwänden an den Staatssenat zur erneuten Behandlung zurücksenden; wird der Entwurf mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen des Staatssenates bestätigt, soll er Gesetz werden. Wird ein Entwurf nicht binnen vierzehn Tagen vom Gouverneur zurückgesandt, so soll er Gesetz werden als hätte der Gouverneur ihn unterzeichnet.
Section 12
Der Gouverneur soll, wenn eine Vakanz für das Amt des Senators der Vereinigten Staaten für Savannah eintrifft, einen neuen Senator benennen; dieser amtiert für den Rest der Amtszeit.
Section 13
Der Gouverneur soll Teilen eines Entwurfes die Billigung verweigern können, welche die Bewilligung von Geldern zum Gegenstand haben; und die von ihm gebilligten Teile des Entwurfes sollen Gesetz werden und die nicht gebilligten Teile sollen nichtig sein, es sei denn der Staatssenat bestätigt sie nicht entsprechend den Regeln und Grenzen über die Annahme von Entwürfen über das exekutive Veto hinweg, und er soll die nicht gebilligten Punkte dem Staatssenat genau bezeichnen.
Section 14
Im Falle eines Amtsenthebungsverfahrens gegen den Gouverneur, seiner Entfernung aus dem Amt, seines Todes, des Verlustes seiner Wählbarkeit, oder seines Rücktrittes soll der Gouverneursstellvertreter Gouverneur werden und die Amtszeit zu Ende führen; ist das Amt des Gouverneursstellvertreters nicht besetzt, so sollen sofern sie die Wahlvoraussetzungen erfüllen in dieser Reihenfolge der Staatssekretär, der Generalstaatsanwalt, der Schatzmeister oder die Staatsräte in der Reihenfolge ihrer Dienstzeit oder schlussendlich das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatssenates die Amtsgeschäfte als amtierender Gouverneur (Acting Governor) übernehmen und die Wahl eines neuen Gouverneurs durch den Staatssenat veranlassen; der neu gewählte Gouverneur führt die Amtszeit zu Ende; die die Amtsgeschäfte des Gouverneurs wahrnehmende Person soll dies jedoch bis zur regulär angesetzten Wahl eines neuen Gouverneurs tun, wenn zwischen dem Ausscheiden des Gouverneurs aus dem Amt und diesem Zeitpunkt weniger als vier Wochen liegen. Im Falle der vorübergehenden Abwesenheit oder Verhinderung des Gouverneurs sollen in dieser Reihenfolge der Gouverneursstellvertreter, der Staatssekretär, der Generalstaatsanwalt, der Schatzmeister und das dienstälteste verfügbare Mitglied des Staatssenates dessen Amtsgeschäfte für die Dauer der Abwesenheit oder Verhinderung übernehmen.
Section 15
Der Gouverneur soll der Oberbefehlshaber der Miliz des Staates sein, außer wenn diese in den Dienst der Vereinigten Staaten gerufen ist, und er kann diese einsetzen um die Gesetze auszuführen, Aufstände niederzuschlagen und Invasionen abzuwehren, aber er muss den Oberbefehl nicht persönlich führen außer wenn der Staatssenat dieses beschließt, und wenn er im Dienste der Vereinigten Staaten handelt soll er seinen Stab ernennen und der Staatssenat seinen Rang bestimmen.
Section 16
Es soll ein großes Siegel des Staates geben, welches offiziell durch den Gouverneur geführt wird; dieses Siegel soll genannt werden "Großes Siegel des Staates Savannah" ("Great Seal of the State of Savannah").
Article V.
Judicial department
Section 1
Die rechtssprechende Gewalt soll dem Staatssenat als Gerichtshof für Amtsenthebungsverfahren und dem Obersten Gerichtshof des Staates Savannah (Supreme Court of Savannah) übertragen sein.
Section 2
Der Generalstaatsanwalt soll der oberste Justizbeamte des Staates sein und als solcher die ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben erfüllen; ist kein Generalstaatsanwalt ernannt sollen seine gesetzlichen Aufgaben dem Gouverneur übertragen sein; dieser soll das Recht haben im Einzelfall einen Beauftragten zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Staates vertraglich zu verpflichten.
Section 3
Das Rubrum aller Verfahren soll lauten auf den "Staat Savannah" ("The State of Savannah"), und alle Strafverfolgungen sollen in dessen Namen und kraft seiner Autorität durchgeführt werden.
Article VI.
Impeachment
Section 1
Der Gouverneur, der Gouverneursstellvertreter, der Staatssekretär, der Generalstaatsanwalt, der Schatzmeister und die Staatsräte können durch den Staatssenat als Gerichtshof für solche Angelegenheiten aus dem Amt entfernt werden wegen mutwilliger Vernachlässigung ihrer Pflichten, Bestechlichkeit, Unfähigkeit oder jedes moralisch schändlichen Verstoßes während ihres Amtes oder in Beziehung auf ihr Amt.
Section 2
Die Anklage kann von jedem Mitglied des Staatssenates durch Vorlegung einer Anklageschrift erhoben werden; der Staatssenat soll ohne Beratung über die Annahme der Anklage zur Entscheidung mit der Mehrheit seiner Stimmen entscheiden; mit der Annahme der Anklage zur Entscheidung ist der angeklagte Amtsträger an der Ausübung seines Amtes verhindert; mit Vorlegung einer Anklageschrift gegen den Gouverneur ist dieser an der Leitung der Sitzungen des Staatssenates betreffend die Entscheidung über die Annahme der Anklage verhindert.
Section 3
Die Anklage soll von dem Mitglied des Staatssenates vertreten werden, welches sie erhoben hat; der angeklagte Amtsträger soll das Recht haben, sich ein Mitglied des Staatssenates oder eine andere Person als Beistand zu wählen.
Section 4
Eine Verurteilung soll der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen, mindestens aber der Mehrheit der Mitglieder des Staatssenates bedürfen. Der angeklagte Amtsträger soll durch diese keinen anderen Nachteil erleiden als die Entfernung aus dem Amt und den Verlust der Wählbarkeit zu diesem Amt für den Rest des Zeitraumes für den er in dieses Amt gewählt worden war; aber er soll der Anklage, Verurteilung und Verfolgung unterliegen, wie es das Gesetz vorschreibt.
Section 5
Bleiben der Gouverneur oder der Gouverneursstellvertreter ihrem Amt länger als 14 Tagen unentschuldigt fern, so sollen sie als automatisch ihres Amtes enthoben werden; eine solche Feststellung soll durch den Staatssenat getroffen werden; für die Feststellung reich es, dass ein Drittel der Mitglieder des Staatssenates diese Feststellung unterstützen. Das Zutreffen der Feststellung wird auf Antrag des Gouverneurs durch den Obersten Gerichtshof überprüft.
Article VII.
Suffrage, elections and recalls
Section 1
Alle Bürger der Vereinigten Staaten, die seit nicht weniger als vierzehn Tagen ihren Wohnsitz in diesem Staat haben, sollen qualifizierte Wähler dieses Bundesstaates und berechtigt sein, an jeder Wahl teilzunehmen.
Section 2
Alle Wahlen sollen frei, gleich, geheim und unmittelbar sein.
Section 3
Der Staatssenat soll Gesetze erlassen, welche die Durchführungen der Wahlen in diesem Staat verfassungskonform regeln; der Staatssenat soll wenn notwendig berechtigt sein durch Gesetz zu bestimmen, dass nur wahlberechtigt ist, wer zuvor in einem gesetzlich zu definierenden Maße am öffentlichen und politischen Leben dieses Staates teilgenommen hat und wie dieses Erfordernis festzustellen ist, und wenn dies so bestimmt ist, soll keine Person an einer Wahl teilnehmen, die diese gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Der Staatssenat kann auch Regeln, dass eine Wahl nicht durchgeführt wird, wenn innerhalb der Kandidatenfrist nur ein Kandidat seine Kandidatur erklärt, und dass dieser dann mit Abschluss der Kandidatenfrist für gewählt zu erklären ist.
Section 4
Die Abberufung (Recall) des Gouverneurs kann beantragt werden von mindestens einem Viertel der Bürger dieses Staates, die zum Zeitpunkt der Wahl des Gouverneurs qualifizierte Wähler dieses Staates waren und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch sind; die Abstimmung soll darauf gerichtet sein, ob der Gouverneur abberufen werden soll, und, wenn dies bestätigt wird, einen Nachfolger zu wählen, der die Amtszeit des abberufenen Gouverneurs beenden soll. Wird die beantragte Abberufung des Gouverneurs nicht bestätigt, soll ein erneuter Recall bis nach der nächsten regulären Wahl des Gouverneurs ausgeschlossen sein.
Section 5
Der Gouverneur hat das Recht, eine Vakanz im Amt des Senators von Savannah durch Ernennung eines neuen Senators für die verbleibende Amtszeit zu beenden.
Article VIII.
Taxation
Section 1
Alle in diesem Staat auf Eigentum erhobenen Steuern sollen im exakten Verhältnis zum Wert des besteuerten Eigentumes festgesetzt werden.
Section 2
Keinerlei Recht zur Erhebung von Steuern soll Individuen oder privaten Körperschaften übertragen werden.
Section 3
Das Eigentum privater Körperschaften, Vereinigungen und Individuen in diesem Staat soll für immer mit gleichen Sätzen besteuert werden, vorausgesetzt, dass sich diese Bestimmung nicht an Einrichtungen oder Unternehmungen richtet, die ausschließlich religiösen, erzieherischen oder wohltätigen Zwecken gewidmet sind.
Article IX.
Militia
Section 1
Der Staatssenat soll sich in der Bestimmung über die Organisation, Ausrüstung und Disziplin der Miliz soweit wie praktikabel an den Bestimmungen über die Führung der Streitkräfte der Vereinigten Staaten orientieren.
Section 2
Die Offiziere jeder Kompanie und jedes Regiments sollen durch den Gouverneur ernannt und entlassen werden.
Section 3
Die Angehörigen der Miliz sollen, in allen Fällen außer Verrat, Landfriedensbruch oder Schwerbrechen, geschützt sein vor der Festnahme während ihrer Teilnahme an Appellen, Paraden und Wahlen sowie auf dem Weg zu und von diesen.
Section 4
Der Gouverneur soll, mit Rat und Zustimmung des Staatssenates, alle Offiziere der Generalsränge ernennen. Der Gouverneur, die Generäle und die Regiments- und Bataillonskommandeure sollen ihre eigenen Stäbe gemäß den Gesetzen ernennen.
Section 5
Der Staatssenat soll für die sichere Aufbewahrung der Waffen, Muniton, Ausrüstung, militärischen Aufzeichnungen, Banner und Reliquien des Staates sorgen.
Section 6
Die Angehörigen der Miliz sollen keine Bezahlung, Verpflegung oder Bezüge erhalten, wenn sie nicht im aktiven Dienst stehen.
Article X.
Oath to office
Section 1
Alle Mitglieder des Staatssenates und exekutiven Beamten sollen vor der Übernahme der Ausübung ihrer Pflichten den folgenden Eid oder Bekräftigung leisten:
"Ich,.........., schwöre dass ich die Verfassung des Staates Savannah wahren werde, solange ich deren Bürger bleiben werde, und dass ich die Pflichten des Amtes, welches ich antrete, nach Kräften treu und ehrenhaft ausüben werde. So wahr mir Gott helfe."
Der Gottesbezug kann entfallen.
Article XI.
Miscellaneous provisions
Section 1
Keine Person, die ein besoldetes Amt im Dienste der Vereinigten Staaten innehält, ausgenommen das eines Botschafters, soll zur gleichen Zeit eine Besoldung für ein Amt im Dienste des Staates Savannah erhalten, noch soll eine Person zur gleichen Zeit eine Besoldung für zwei oder mehr Ämter im Dienste dieses Staates erhalten.
Section 2
Der Staatssenat wird verpflichtet, alle Gesetze zu erlassen welche zur Umsetzung der Bestimmungen dieser Verfassung erforderlich sind.
Article XII.
Mode of amending the constitution
Section 1
Der Staatssenat soll, wann immer eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen es für notwendig befindet, durch Gesetze Änderungen am Wortlaut der Verfassung vornehmen.
(b) Art. 4 des Chapters II des Savannah Code wird aufgehoben.
Ich beantrage per Unanimous Consent:
(a) Die Aussprache ist beendet.
(b) Die Bill ist angenommen.