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Doug Hayward

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1

Sonntag, 8. Mai 2011, 22:28

S. 2011-61 Associate Justice to the U.S. Supreme Court




Honorable Senators:


Der President of the United States hat

Ms. Tamara Arroyo

als

Associate Justice to the U.S. Supreme Court

nominiert.


Der Senat führt, bevor er dieser Ernennung zustimmt oder sie ablehnt, eine Anhörung der Kandidatin durch.
Ich erteile der Kandidatin für die Dauer der Anhörung das Rederecht.

Ich bitte die Kandidatin, folgenden Eid zu leisten:

"Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit,
und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Gottesbezug kann entfallen.

Das Hearing ist nach der Vereidigung eröffnet. Es dauert mindestens 48 Stunden und wird bei Bedarf um 72 Stunden verlängert.
Es endet in jedem Falle erst, wenn alle relevanten Fragen beantwortet wurden.



President of the Senate
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Tamara Arroyo

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2

Sonntag, 8. Mai 2011, 22:35

Handlung:Tamara erhebt sich von dem ihr zugewiesenen Platz. Sie hebt die rechte hand und spricht laut und deutlich:


Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.

Handlung:Dann setzt sie sich wieder, richtet kurz eine Falte in ihrem Rock, und blickt in die Runde der Senatoren.


Ehrenwerte Damen und Herren, ich freue mich auf Ihre Fragen.



Sen. Tamara Arroyo (I-SE)
President of the United States Senate

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Doug Hayward

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3

Sonntag, 8. Mai 2011, 22:41

Herzlich Willkommen im Senat, Ms. Arroyo.

Ich habe zwei Fragen an Sie:

1. Beschreiben Sie bitte ihren juristischen Werdegang, insbesondere Ihre Erfahrungen im Verfassungsrecht.

2. Wie bewerten sie den Fall President of the U.S. vs. U.S. Congress?
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Tamara Arroyo

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4

Sonntag, 8. Mai 2011, 23:14

Mr. President,
mein Studium absolvierte ich an der Hong Nam University.
Anschließend war ich Anwältin und schließlich Juniorpartnerin in der Kanzlei Bird, Swimming & Miller. Dort wurde ich zunächst für alle Bereiche des Rechts eingesetzt. Schließlich assistierte ich Mr. Daniel Bird öfter bei Klagen unserer Mandanten gegen den Staat in Fällen von Rechtsmissbrauch durch z.B. Polizisten, Ämter und Behörden. Während der Tätigkeit als Assistenz erlangte ich Einsicht in die Verfassungen unseres Staatenbundes und in die Grundrechte, die uns unsere Verfassung zubilligt, dabei assistierte ich Mr. Bird auch vor Gericht. In meiner eigenen Kanzlei Thorndike, Arroyo & Ming-No habe ich Verfassungsfälle nun selber übernommen. Dabei stehe ich meinen Mandaten in allen Fällen des Verfassungsrechts zur Verfügung. So würde ich z.B. Mandanten vertreten, die sich in ihren Grundrechten durch den Staat behindert oder eingeschränkt fühlen. Ich könnte Mitglieder des Kongresses vertreten, die gegen ihren Mandatsverlust vorgehen wollen, weil sie diesen für verfassungsmäßig nicht gedeckt halten. Oder auch den Präsidenten bei seiner derzeitigen Klage. Oder einen Häftling, der gegen miserable Haftbedingungen vorgehen will. Dies sind nur einige Beispiele, die jedoch hoffentlich verdeutlichen konnten, dass das Verfassungsrecht in den Vereinigten Staaten nicht auf ein oder zwei Grundmerkmale heruntergebrochen werden kann, sondern weit vielschichtiger ist, was schon durch das Vorhandensein von insgesamt neun Verfassungen in unserem Land belegt wird.

Mr. President, ich nehme an, dass Sie sich auf die Klage Cunningham vs. The United States Congress beziehen? Oder meinen Sie doch tatsächlich den alten Fall The President of the United States vs. the U.S. Congress?

Der Fall Cunningham vs. The United States Congress scheint mir interessante Aspekte zu bieten. Auf der einen Seite haben wir jemanden, der sich in seien ihm durch die Verfassung zugebilligten Rechten verletzt sieht. Er beklagt, dass das derzeitige Nachwahlverfahren des Repräsentantenhauses verfassungswidrig ist, da die Verfassung eine umgehende Neubesetzung vakanter Mandate verlangt. Er begründet seine Klagebefugnis damit, dass er als angehöriger des Volkes der Vereinigten Staaten das Recht auf eine Verfassungsbeschwerde hat. Dabei ist zunächst zu klären, ob der Kläger durch das Wahlgesetz, welches eine Nachwahl vakanter Mandate erst bei der nächsten bundesweiten Wahl vorsieht, in seinen ihm aus der Verfassung erwachsenden Rechten verletzt wird. Denn erst wenn dem so ist, kann der Verfassungsbeschwerde auch stattgegeben werden, weil erst dann die Klagebefugniss auch vorhanden ist. Ein Denkanstz für die Legitimität der Klagebefugnis könnte sich bereits Artikel I, Section 2 der Verfassung finden. Dort heißt es, dass "Alle Macht ruht im Volke (ruht) und leitet sich folglich von ihm her(leitet). Staatliche Gewalt kann nur in seinem Namen durch das Volk selbst und durch die dafür in der Verfassung vorgesehenen und vom Volke legitimierten Körperschaften und Organe ausgeübt werden." Durch die vom Volke legitimierten Körperschaften und Organe. Zieht man den Kreis weiter, so ist es verfassungsmäßige Aufgabe des Volkes, die Organe des Staates zu legitimieren. Dies erfolgt üblicherweise in Wahlen. Das Wahlgesetz gebietet Nachwahlen jedoch nur bei den nächsten Bundeswahlen. Im Einklang mit der Verfassungsvorschrift, dass freie Mandate umgehend zu besetzen sind, erschließt sich mir hier die Verletzung des Verfassungsrechts des Bürger Paul Cunningham das Organ "Repräsentantenhaus" durch eine Wahl zu legitimieren. Die Klagebefugnis ist gegeben und die Klage durch das Oberste Gericht anzunehmen. Allerdings müssen wir nun festhalten, dass das Gericht sich nun einem Problem gegenübersteht. Wir definiert es die Begrifflichkeit "umgehend", wie ihn die Verfassung für Nachwahlen vorsieht? Und wie ist dieser Begriff in Zusammenhang mit der Erweiterung "nach demokratischen Grundsätzen" in Einklang zu bringen. Der Klagegegner, Speaker Hope, hat diesen Punkt in seiner Erwiederung aufgegriffen und sagt, dass "nach demokratischen Grundsätzen", die vorherige Regelung "umgehend" - also sofort - in der Form einschränkt, als dass die Neubesetzung der Mandate zwar "so schnell wie möglich" aber eben unter Wahrung der "demokratischen Grundsätze" erfolgen sollte. Nämlich durch ordentlich organisierte und durchgeführte Wahlen - in diesem Fall gemäß Wahlgesetz bei den nächsten bundesweiten Wahlen. Man kann aber auch argumentieren, dass "umgehend" nun einmal "umgehend", also "sofort" bedeutet und die nach "demokratischen Grundsätzen" durchzuführende Nachwahl "umgehend" zu erfolgen hat. Also am Tage der Vakanz des Mandates das Nachwahlverfahren durch das Wahlamt einzuleiten ist. Wir sind uns einig, das eine Vakanz durch eine Nachwahl nicht "sofort" aufzuheben ist. Doch warum sollte das Nachwahlverfahren im schlimmsten Fall zwei Monate auf sich warten lassen, wenn die Nachwahl bereits binnen 14 Tagen absolviert werden kann? Sie sehen, dass es viele Denkansätze gibt, die es in diesem Fall zu berücksichtigen gilt. In diese ganzen Überlegungen muss z.B. auch die Verfassungsregel einfließen, die besagt, dass die Mandate des Repräsentantenhauses stets mindestens 5 betragen sollen. Hier muss das Gericht prüfen, wie diese Regelung mit einem Verfahren in Einklang zu bringen ist, welches ein z.B. aus vier Mandaten bestehendes Haus toleriert, bis bei der nächsten bundesweiten Wahl das fünfte Mandat nachgewählt wird. Ich glaube, dass das Verfahren, so der Oberste Gerichtshof die Klage zum Verfahren annehmen wird, eine sehr interessantes Verfahren werden wird.

Sollten Sie doch den anderen Fall gemeint haben, so müsste ich dazu gesondert etwas sagen, Sir.



Sen. Tamara Arroyo (I-SE)
President of the United States Senate

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Tamara Arroyo

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5

Sonntag, 8. Mai 2011, 23:47

Mr. President, ich bin so frei und sage direkt etwas zu dem anderen Fall.

Zum Verfahren The President of the United States vs. The United States Congress möchte ich gern den jetzigen Chief Justice Finnegan zitieren, der sagte: „Ich hoffe, Sie erwarten von mir keine tiefgehende rechtliche Überprüfung des Urteils - denn das hielte ich für mich hier für unangemessen, denn mir steht es nicht zu Urteile unseres obersten Gerichtes zu bewerten. Schließlich möchte ich das, so ich Chief Justice werde, auch nicht, dass man es mit der Arbeit meines Gerichtes macht.“ Dem möchte ich mich zunächst anschließen. Darüber hinaus glaube auch ich, dass das Urteil im Kern vertretbar ist. Wir haben hier den Fall, dass der Präsident der Vereinigten Staaten all jene Gesetze vor dem Obersten Gericht überprüfen lassen möchte, die in seinen Augen in seine Verfassungsrechte eingreifen. Die Verfassung gibt dem Präsidenten in Art. IV, Sec. 1 SSec. 5 das ausdrückliche Recht, „frei über die Organisation aller Zweige der Staatsverwaltung des Bundes (zu) entscheiden und (er) kann zu diesem Zweck mit Billigung des Kongresses Ämter und Behörden einrichten.“ Die Klage war darauf gezielt, „Gesetzliche Bestimmungen, die in die Gliederung der Staatsverwaltung eingreifen, sind für verfassungswidrig zu erklären. Im Verlaufe des Verfahrens wurde richtigerweise festgestellt, dass der Kongress durch Gesetzgebung keine Ämter und Behörden schaffen darf, die nicht mit vorheriger Entscheidung des Präsidenten eingerichtet werden sollen. Denn dies widerspricht dem Wortlaut der Verfassung. Die Initiative zur Einrichtung einer solchen Behörde oder eines solchen Amtes ist beim Präsidenten angesiedelt. Diskussionswürdig ist jedoch das Urteil an der Stelle, wo alle „Bestimmungen in Bundesgesetzen, welche in die Gliederung der Staatsverwaltung eingreifen“ für nichtig erklärt werden. Zwar hat das Gericht eine Übergangsphase zur Heilung der Gesetzesstellen vorgesehen, sowie ein Weiterbestehen der durch die Gesetze eingerichteten Behörden und Ämter, jedoch hat sich gezeigt, dass diese Urteilsbestimmung einer weitergehenden Begründung bedurft hätte, da es im Verlauf der Urteilsauslegung zu unterschiedlichen Ansichten kam. Grundsätzlich wäre in meinen Augen auch zu überlegen gewesen, ob durch Unterschrift eines Präsidenten unter ein durch den Kongress beschlossenes Gesetz, welches Bestimmungen, welche in die Gliederung der Staatsverwaltung eingreifen, enthält, nicht eine stillschweigende Zustimmung zur Einrichtung bzw. Gliederung seiner Staatsverwaltung gegeben war. Nichtsdestotrotz möchte ich festhalten, dass das Urteil im Kern – nur der Präsident darf entscheiden welche Ämter und Behörden er für seine exekutive Arbeit benötigt – so angenommen werden kann. Der Kongress hat ja auch ziemlich zügig mit meinem entsprechenden Gesetz zur Einrichtung von Behörde und Ämtern reagiert und dieses Prozedere damit auf eine solide, rechtliche Grundlage gestellt. Bedauerlicherweise hat man sich im Kongress jedoch noch nicht dazu hinreißen lassen, die durch das Gericht für nichtig erklärten Passagen zu ersetzen. Das birgt Gefahr, dass im Fall der Fälle jemand gegen einzelne, gesetzliche Bestimmungen gerichtlich vorgehen wird, was wiederum die Gerichte mit Verfahren bindet, die auf einem anderen, dem gesetzgeberischen Wege, vorher hätten vermieden werden können. Doch es ist nicht meine Aufgabe Ihnen, Ladies und Gentlemen, Ihren Job zu erklären und bitte meine offene Meinung zu verzeihen.



Sen. Tamara Arroyo (I-SE)
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Charlotte McGarry

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6

Montag, 9. Mai 2011, 12:27

Mr. President,

ich möchte meine Kollegen dazu ermuntern, das hiesige Kind beim Namen zu nennen: Der Präsident hat uns eine Neben-ID zur Ernennung zum Supreme Court vorgeschlagen. Dagegen gibt es keine gesetzlichen Regelungen (was man begründet für einen Fehler halten kann), aber in meinen Augen muss dieser Aspekt Teil der Entscheidungsfindung dieses Hauses sein.

Der Senat hat kürzlich zwei Haupt-IDs als Justices berufen und sich damit in die Tradition des Supreme Courts gestellt. Diese beiden Haupt-IDs verzichten darauf, sich für Ämter zur Wahl zu stellen, in diese Kammer oder das Repräsentantenhaus einzuziehen, einer Administration anzugehören oder für das Weiße Haus zu kandidieren. Sie tun das nicht nur, weil sie schon einen "Day job" haben: Sie erhalten sich und uns zugleich ihre uneingeschränkte politische Unabhängigkeit in ihrer Heimat und im Bund. Mit dem Einzug in den Supreme Court geben sie weite Teile dessen, was wir ganz selbstverständlich als unsere öffentlichen Rechte verstehen, an der Eingangstür des Gerichtsgebäudes ab.

Ich denke, sie leisten unserer Demokratie damit einen großen Dienst.

Ms. Arroyo leistet diesen Dienst nicht. Ich für meinen Teil weiß nicht, welche Haupt-ID hinter Ms. Arroyo steckt. Ich für meinen Teil weiß damit auch nicht, welche Interessen die Haupt-ID von Ms. Arroyo von verfolgt. Ich für meinen Teil kann deswegen auch nicht wissen, ob Ms. Arroyo eine unparteiische, unabhängige und interessen-freie Richterin wäre. Wie wertvoll ist ein Richter, wenn er oder sie in einem Organstreitverfahren nicht nur als Richter entscheidet, sondern vorher entweder für die Administration oder den Kongress klagt?

Unsere Supreme Court Justices haben in der Vergangenheit kontroverse Urteile gefällt. Viele meiner Kollegen hier im Senat haben engagiert umd leidenschaftlich um deren Grundlagen, Auswirkungen und auch die Kompetenz des Supreme Courts gestritten.

Wir hatten aber bisher keinen Grund, an der charakterlichen Integrität und politischen Unabhängigkeit unseres Supreme Courts zu zweifeln.

Ms. Arroyo, warum sollte ich diese Unabhängigkeit gefährden, indem ich Ihrer Nominierung zustimme? Ist Aktivität es wert, dass man sie um den Preis der Unabhängigkeit eines Obersten Bundesgerichtes erkauft, dass - im Gegensatz zum Kongress oder dem Präsidenten - das absolut letzte Wort hat? Brauchen wir nicht viel eher einen Supreme Court, dessen "Basta" uns zwar zur Weißglut treibt, aber dessen Urteile wir in jedem Falle als gerecht (wenn auch nicht notwendigerweise richtig) anerkennen?

Ich wäre überrascht, wenn mich Ihre Antwort überzeugte, Ihrer Nominierung zuzustimmen.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Tamara Arroyo

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7

Donnerstag, 12. Mai 2011, 21:44

Madam Senator,

es wurde nie bestritten, dass die Berufung meiner Person die Berufung einer Person darstellt, die nur de facto die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt. Und dazu wurde nie abgelehnt, die Person zu nennen, die de jure die Staatsbürgerschaft inne hatte. Es wurde nur nie gefragt. Inzwischen ist dieser Fall an anderer Stelle geklärt worden. Die von Ihnen vorgebrachten Kritikpunkte an einer Ernennung meiner Person zur Associate Justice sind damit vermutlich obsolet geworden. Doch ich möchte auch noch einmal anführen, dass die Berufung von Neben-IDs auf die Positionen der Associate Justice in Zukunft personelle Probleme am Obersten Gerichtshof werden lösen können. Dabei kann man sich jede Konstellation vorstellen. Beispielsweise die nun angestrebte. Eine Haupt-ID als Oberster Bundesrichter, eine Haupt-ID als erster Associate Justice und die Möglichkeit einer Neben-ID als zweiter Associate Justice. Durch den Überhang an Haupt-IDs gäbe es in meinen Augen nur ein minimales Risiko einer Interessenkollision, wenn der Neben-ID-Justice noch eine andere Haupt-ID zugeordnet werden kann. Kein Risiko besteht dahingehend, wenn die Associate Justice nur de facto die Staatsbürgerschaft besitzt und es im Hintergrund keine ID mit der de jure Staatsbürgerschaft gibt. Zudem möchte ich auch noch einmal betonen, dass jeder Richter vor dem Obersten Bundesgerichtshof durch eigenen Antrag oder durch Beschluss des Supreme Court für Befangen erklärt werden kann. Eine Sicherung, die es, erst Recht in Bezug auf Neben-IDs, nicht zu missachten gilt.
Hinter meiner Person steht keine andere Person mit einer de jure Staatsbürgerschaft mehr. Also ist meine Person derzeit mit einer de facto Staatsbürgerschaft ausgestattet. Ob ich in Zukunft auch de jure Staatsbürgerin werden möchte, habe ich noch nicht abschließend entschieden, ich schließe es aber auch nicht aus.



Sen. Tamara Arroyo (I-SE)
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8

Donnerstag, 12. Mai 2011, 22:39

Mr. President,
Ms. Arroyo,

ich habe die Besetzung des Supreme Courts nur durch den Chief Justice nie als Problem empfunden. Die Klagen darüber kamen immer von jener Partei, die gerade unterlag - das fing mit Alexander Xanathos and und hörte mit dem Kollegen Jameson nicht auf. Wenn es nach mir ginge, bräuchten wir gar keine Associate Justices: Je mehr Richter, desto häufiger wird geklagt und desto weniger diskutiert.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Tamara Arroyo

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9

Donnerstag, 12. Mai 2011, 22:44

Madam Senator, ich sehe in der Besetzung des Obersten Gerichtshof durch mehr als einen Richter jedoch eine Bereicherung. Wo nur ein Richter allein entscheidet, da ist diesem Mensch eine ganze Nation "ausgeliefert". Denn auch ein Chief Justice kann irren, denn irren ist menschlich. Wo jedoch mehrere Justices sind, da gibt es Diskussion, vielleicht Disput und im Schluss gibt es ein Urteil, welches auf einem Mehrheistentscheid des Richterkollegiums fußt. Oder bei Stimmengleichheit eben durch die Stimme des Chief Justice entschieden wird - mit der Möglichkeit des unterlegenen Justice, seine eigene Ansicht zum Fall in einer eigenen Urteilsbegründung darlegen zu können. Ich weiß nicht, ob das eine verdammungswürdige Sache ist.



Sen. Tamara Arroyo (I-SE)
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Doug Hayward

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10

Samstag, 14. Mai 2011, 17:07




Honorable Senators:


Das Hearing ist beendet. Die Abstimmung wird in Kürze eingeleitet.



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