Mr. Speaker,
zugebenermaßen gibt es keine Stelle, die Rügen rechtlich definiert, es gibt aber auch andersherum keine Regelung, die Rügen explizit untersagt. Eine Rüge, wie wir sie derzeit behandeln, hat keine rechtlichen Konsequenzen und kann daher nur politischen Symbolismus widerspiegeln, dass Z.B. ein Amtsträger seinen Amtspflichten irgendwo nicht adäquat nachkommt, dies aber nicht so massiv ist, dass ein Impeachment angemessen wäre. Tatsächliche Konsequenzen hat die Rüge aber nicht. Weder der betreffende Amtsträger, noch die Präsidentin wird rechtlich zu irgendeiner Handlung verpflichtet oder beauftragt.
Jedoch liegt hier definitiv eine Pflichtverletzung vor und der Kongress kann im Rahmen der checks and balances auch sicherlich mit dem informellen Mittel der Rüge sein Missfallen über die Amtsführung eines Amtsträgers kundtun und ihn oder seine direkte Vorgesetzte auffordern, Konsequenzen aus dem Fehlverhalten dem betreffenden Amtsträgers zu ziehen.