Assemblymen,
bei der Stimmauszählung bei einer der vergangenen Abstimmungen bin ich auf eine rechtliche Grauzone in den Standing Orders gestoßen, die ich mit diesem Antrag aus der Welt zu schaffen gedenke.
In Sec. 6, Ssec 3 sagen die Standing Orders:
Ein Antrag ist angenommen, wenn er eine absolute Mehrheit an Aye-Stimmen erreicht hat. Gewertet werden nur abgegebene Stimmen. Enthaltungen zählen wie nicht abgegebene Stimmen.
Ich habe hierbei eine Markierung der fraglichen Stellen vorgenommen.
Eine absolute Mehrheit ist per definitionem die Mehrheit der möglichen Stimmen bei einer Abstimmung. Also bei fünf Mitgliedern eine Mehrheit von drei Stimmen. Im Nachsatz dazu wird nun von den abgegebenen Stimmen gesprochen, was einer relative Mehrheit entspricht, also per definitionem die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Hierbei würde bereits eine Stimme ausreichen, wenn sonst keine Stimmen abgegeben wurden. Dies ist aus meiner Sicht ein unnötiger Widerspruch innerhalb der Standing Orders, die ich mit meinem Antrag ändern möchte.
Hiernach ist - wie in den meisten Parlamenten üblich- die relative Mehrheit der Stimmen notwendig, um einen Entwurf zu verabschieden.
Ich bitte daher um Ihre Unterstützung.