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Samstag, 22. April 2006, 18:52

[Antrag] Standing Orders of Congress

Als Mitglied des Kongresses bringe ich folgenden Entwurf für eine Geschäftsordnung für den Kongress ein und bitte um Aussprache und Abstimmung:

Zitat

Standing Orders of Congress, United States of Astor


Section I -Generals

Article 1 -The Congress
1) Der Kongress der Vereinigten Staaten übt die legislative Gewalt aus. Er besteht aus dem Repräsentantenhaus und dem Senat und tagt in dafür bereitgestellten Gebäuden auf dem Capitol Hill.
2) Der Kongress gibt sich in einer Gesamtheit gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor, Article III, Section 1 (5), diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.

Section II -Chairmanship

Article 2 -President of the House of Representatives
1) Das House of Representatives wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten der die Sitzungsleitung inne hat.
2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine Mehrheit zu Stande, entscheidet das Los.
3) Die Wahl des Präsidenten des HoR wird immer dann durchgeführt, wenn
a) sich ein neues Repräsentantenhaus konstituiert
b) das Amt vakant ist
4) Die Wahl des Präsidenten des Repräsentantenhauses wird durch den Senatspräsidenten durchgeführt. Steht dieser nicht zur Verfügung übernimmt das Mitglied des Kongresses, welches unter den derzeit anwesenden Mitglieder am längsten ununterbrochen Mitglied des Kongresses ist die Wahlleitung.

Article 3 -President of the Senate
1) Der Senat wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten der die Sitzungsleitung inne hat.
2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine Mehrheit zu Stande, entscheidet das Los.
3) Die Wahl zum Präsidenten des Senats wird immer dann durchgeführt, wenn
a) eine Frist von fünf Monaten nach der Wahl des Senatspräsidenten abgelaufen ist
b) das Amt vakant ist
4) Die Wahl des Präsidenten des Senats wird durch den Präsidenten des Repräsentantenhauses durchgeführt. Steht dieser nicht zur Verfügung übernimmt das Mitglied des Kongresses, welches unter den derzeit anwesenden Mitglieder am längsten ununterbrochen Mitglied des Kongresses ist die Wahlleitung.

Article 4 -President of Congress
1) Der Präsident des Repräsentantenhauses ist gleichzeitig Präsident des Kongresses.
2) Der Präsident des Senats ist gleichzeitig stellvertretender Präsident des Kongresses.
3) Der Kongresspräsident vertritt den Kongress nach außen, sorgt für die Einhaltung dieser Standing Orders und leitet die Aussprachen gerecht und unparteiisch.
4) Der Kongresspräsident hat im Rahmen dieser Geschäftsordnung Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern des Kongresses, sofern dies den Fortgang der Arbeit und die Ordnung des Hauses betrifft.
5) Der Kongresspräsident nimmt die Anträge der Abgeordneten entgegen, macht sie allen Abgeordneten zugänglich und leitet innerhalb den in dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Fristen die Aussprache ein.
6) Der Vizepräsident vertritt den Kongresspräsidenten bei Abwesenheit oder Verwaisung des Amtes bis zur Neubesetzung und übernimmt dessen Aufgaben.

Article 5 -Vacancies
1) Im Falle der Verwaisung eines der beiden ƒmter des Kongresspräsidiums werden durch das verbliebene Präsidiumsmitglied unverzüglich Neuwahlen für das zu besetzende Amt durchgeführt.
2) Für den Fall, dass das Präsidium vollständig verwaist oder abwesend ist, sowie als Vertretung des Vizepräsidenten übernimmt das Mitglied des Kongresses, welches unter den derzeit anwesenden Mitglieder am längsten ununterbrochen Mitglied des Kongresses ist, als Präsident bzw. Vizepräsident pro tempore die Sitzungsleitung. Sind unter den Anwesenden mehrere Mitglieder gleichlange ununterbrochen Mitglied, so übernimmt dasjenige Mitglied, welches am längsten Staatsbürger ist.

Section III - Congressmen

Article 6 -Rights and duties
1) Die Mitglieder des Kongresses sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Kongresses zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
2) Jedes Mitglied des Kongresses folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
3) Jedes Mitglied des Kongresses darf einmal monatlich eine Anfrage an die Regierung oder ein einzelnes Regierungsmitglied stellen, welche innerhalb von einer Woche öffentlich im Kongress beantwortet werden muss. Die Fragen können mehrere Punkte enthalten, haben sich jedoch nach dem Ressort des betreffenden Mitglieds zu richten. Es sind höchstens fünf Einzelfragen zulässig.

Section IV -Course of business

Article 7 -Discussions
1) Der Kongress tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind öffentlich.
2) Anträge für Aussprachen über Beschlussanträge müssen im Office of the President gestellt werden. Die Aussprachen werden im Kongress vom Kongresspräsidenten eröffnet und beendet.
3) Aussprachen dauern mindestens 48 und höchstens 168 Stunden. Der Kongresspräsident hat die Dauer der Aussprache nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung anderweitiger Begebenheiten, die die Arbeit des Kongresses im allgemeinen und/oder den Antrag im speziellen betreffen, festzulegen.
4) Eine Verlängerung einer Aussprache ist auf Antrag von mindestens 1/4 der Kongressabgeordneten möglich.
5) Besteht kein weiterer Aussprachebedarf mehr, kann auf Antrag von 1/4 der Kongressabgeordneten die Aussprache vorzeitig beendet werden.
6) Beschlussanträge sind vom Kongresspräsidenten in der Form "[Discussion]BA Jahr/Monat/fortlaufende Nummer" zu kennzeichnen, wobei zu Anfang jeden Monats mit der fortlaufenden Nummer 001 zu beginnen ist.

Article 8 -Votes
1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
2) Das Repräsentantenhaus und der Senat stimmen getrennt in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten ab. Die Abstimmungen werden von dem Mitglied der Kammer geleitet, welches im Kongresspräsidium Einsitz hat. Ist das eine Mitglied des Präsidiums abwesend, leitet das Anwesende Mitglied die Abstimmungen in beiden Kammern.
3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
a) die erforderliche Mehrheit erreicht ist
b) nicht mehr erreicht werden kann
c) die Abstimmungsfrist verstrichen ist
4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt. Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
5) Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote]BA Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der des Beschlussantrages gleicht und übernommen wird.

Section V -Code of behavior

Article 9 -Rules of the House
1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Kongresses sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Kongresses und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
3) Rederecht im Kongress haben die Mitglieder des Kongresses. Andere Personen müssen beim Kongresspräsident Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.

Article 10 -Etiquette
1) Die Kongressmitglieder richten ihre erste Rede einer Aussprache stets an den Präsidenten des Kongresses der als Mister Speaker zu titulieren ist.
2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Kongressmitglieder in ihren Reden auch namentlich an die anderen Kongressabgeordneten wenden. Hierbei sind stets voller Amtstitel und Name zu gebrauchen. Repräsentanten werden als Mister/Madame Represantative [Name] angesprochen. Senatoren werden als Mister/Madam Senator [Name] angesprochen.
3) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Kongresspräsident. Er spricht sich hierbei mit dem Vizepräsidenten des Kongresses ab. Der Kongresspräsident ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.

Section VI -Sanctions

Article 11 -Admonishments
1) Der Kongresspräsident spricht Verwarnungen aus, wenn
a) ein Mitglied des Kongresses gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen die Hausordnung, verstößt.
b) ein Mitglied des Kongresses wiederholt gegen die Pflicht zur Teilnahme am Geschäftsgang des Kongresses verstößt.
2) Eine Verwarnung ist im Kongressgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.

Article 12 -Monetary
1) Der Kongresspräsident kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
3) Der Sanktion durch Ordnungsgeld geht immer eine Abstimmung über die Höhe in der betreffenden Kammer des Kongresses voraus, die immer durch den Kongresspräsidenten durchzuführen ist.
4) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
5) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.

Article 13 - Prohibition of access
1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist der Kongresspräsident berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Kongressmitglieder. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit beider Kongresskammern.
3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
4) Verstößt ein Besucher des Kongresses gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Kongresspräsident ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 13 (2) und (3).
5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Kongresses ist der Kongresspräsident berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit Beginn der konstituierenden Sitzung des neuen Repräsentantenhauses.
6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.

Section VII - Final provisions

Article 14 -Validity
1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr gemäß Section I, Article 1 (2) und Section IV, Article 8 zugestimmt wurde.
2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Horatio Nunokawa

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Mittwoch, 26. April 2006, 21:44

Mister Speaker,

wennauch die Abstimmung schon eingeleitet ist, würde ich Sie bitten, nach Vorbild der Verfassung die Abschnitte der Geschäftsordnung in folgender Reihenfolge zu formatieren:
- Article (I, II, III, ...)
- Section (1, 2, 3, ...)
- Paragraph ((1),(2),(3), ...)

Vielen Dank!
Horatio Nunokawa
11th President of the United States of Astor

3

Mittwoch, 26. April 2006, 21:45

Mister President,

die Abstimmungen sind eingeleitet. Der Antrag kann daher nicht mehr abgeändert werden. Allerdings - das möchte ich dazu sagen - werde ich nach Verabschiedung der Standing Orders of Congress eine Grundsatzdebatte über die Art der Formatierung in Gesetzen und Verordnungen im Congress auslösen, damit die Vereinigten Staaten ein einheitliches System festlegen. Je nach Ausgang würde ich dann auch selbstverständlich eine ƒnderung der GO vorlegen.

Aus Gründen der Geschäftigkeit möchte ich jedoch die Abstimmungen nicht abbrechen und eine erneute Aussprache ansetzen, damit das Haus zügig eine neue GO zur Verfügung hat.

13th and 24th President of the United States of Astor

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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Alricio Scriptatore« (26. April 2006, 21:51)


Horatio Nunokawa

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Mittwoch, 26. April 2006, 21:48

edit: Einverstanden
Horatio Nunokawa
11th President of the United States of Astor

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Horatio Nunokawa« (26. April 2006, 21:49)


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Montag, 1. Mai 2006, 13:05

Zitat

United States of Astor
President of Congress
Alricio Scriptatore
Astoria City, 1st of May 2006


Der Entwurf wurde durch beide Kammern des Kongresses angenommen.

Damit ist die Bearbeitung beendet.

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